Joachim Wolbergs:Nächste Runde in Regensburger Korruptionsaffäre

Lesezeit: 2 min

Wann das Hauptverfahren gegen den Regensburger Ex-OB Joachim Wolbergs eröffnet wird, steht hingegen immer noch nicht fest. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der BGH hatte ein Urteil gegen den Ex-OB von Regensburg für zu milde befunden. Nun wird in München zunächst nur gegen zwei Bauträger in einem abgetrennten Verfahren verhandelt. Wolbergs Verteidiger spricht von einem "dreckigen Deal".

Von Deniz Aykanat, Regensburg

Mehr als ein Jahr ist es nun her, dass sich der Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig mit den Urteilen gegen Joachim Wolbergs, den früheren Oberbürgermeister von Regensburg, befasst hatte. Der BGH hatte das erste Urteil aus dem Jahr 2019, das ursprünglich am Landgericht Regensburg gefällt worden war, aufgehoben und zurück an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verwiesen. Weil es aus Sicht der Richter zu milde ausgefallen ist.

Nun kommt wieder Bewegung in die Sache: Die Verfahren gegen zwei Bauträger, die damals wegen Vorteilsgewährung verurteilt wurden, werden vom Hauptprozess gegen Wolbergs abgetrennt und noch im Januar in München verhandelt. Gerichtssprecher Laurent Lafleur bestätigte der Süddeutschen Zeitung, dass für das Verfahren gegen zwei Bauträger vier Verhandlungstage festgesetzt worden seien. Beginn ist am 25. Januar.

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Wann das Hauptverfahren gegen den Ex-OB eröffnet wird, steht hingegen immer noch nicht fest. Das liege, so der Gerichtssprecher, an der Verfassungsbeschwerde, die Wolbergs' Verteidiger vor einem Jahr eingelegt haben. "Die Kammer in München will abwarten, wie das ausgeht und das Verfahren gegen Herrn Wolbergs danach terminieren." Auf dieses Vorgehen habe man sich in Absprache mit den Verteidigern geeinigt. "Bei den beiden Bauträgern stehen keine anderen Gerichtsentscheide aus, es bietet sich daher an, diese Verfahren schon einmal zu verhandeln", sagte er.

Bei Wolbergs und seinem Verteidiger Peter Witting klingt das ein wenig anders. Witting bezeichnete bei einer Pressekonferenz in Regensburg die Vorgehensweise des Münchner Gerichts am Mittwoch als "grobes Foul" und "dreckigen Deal". Wolbergs sagte dazu: "Dass ich niemals dealen würde, wissen Sie." Aus Sicht von Wolbergs' Verteidiger Witting werde seinem Mandanten durch die Abtrennung der Verfahren gegen die beiden Bauträgern ein fairer Prozess vorenthalten. Alle Beschuldigten sollten aus seiner Sicht in einem Prozess behandelt werden. "Man trennt die Verfahren nicht so auf."

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In der Zeit, als der frühere SPD-Oberbürgermeister von Regensburg sich wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten musste, postete er auf Facebook seine Sicht der Dinge - auch Falschaussagen über einen unliebsamen Journalisten.

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Auch berühre die noch nicht verhandelte Verfassungsbeschwerde nicht nur Wolbergs selbst, sondern wirke sich auch auf die nun abgetrennten Verfahren gegen die Bauträger aus, sagte Witting. Bei der Verfassungsbeschwerde geht es zum einen um das zweite Urteil wegen Bestechlichkeit gegen Wolbergs aus dem Jahr 2020, das der BGH bestätigt hatte. Wolbergs war damals zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Diese rechtskräftige Verurteilung will Wolbergs nicht auf sich sitzen lassen. Sein Verteidiger will vom höchsten deutschen Gericht überprüfen lassen, ob 2020 nach dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip geurteilt wurde. Zudem wolle man aber auch grundsätzliche Fragen der Parteienfinanzierung und der damit verbundenen Zulässigkeit von Parteispenden klären lassen.

Wolbergs stand zweimal wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit in Regensburg vor Gericht. Kern der Anklagen waren dubiose Spenden von Bauträgern an den Regensburger SPD-Ortsverein Stadtsüden, also auf das damalige Wahlkampfkonto Wolbergs'. Die Spenden, insgesamt fast eine halbe Million Euro, wurden von Strohleuten über mehrere Jahre hinweg in mehreren Tranchen von knapp unter 10 000 Euro auf das Konto überwiesen. Erst ab einem Betrag von 10 000 Euro müssen Parteien Spenden in ihren Rechenschaftsberichten veröffentlichen.

In beiden Prozessen kam das Gericht zu dem Schluss, dass sich die Bauträgern mit ihren Spenden die Gunst des OB-Kandidaten Wolbergs erkauften. In beiden Prozessen wurde er deshalb wegen Korruptionsdelikten verurteilt. 2019 blieb Wolbergs trotz Verurteilung allerdings straffrei. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin Elke Escher sei Wolbergs schon gestraft genug gewesen, wegen der Ermittlungen und der Presseberichterstattung. Er habe zudem nicht wissentlich kriminell gehandelt. Das mediale Interesse nach Wolbergs' Verhaftung im Jahr 2016 war immens, auch über Bayern hinaus. Er saß sechs Wochen in Untersuchungshaft.

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