Nach Jahren des Stillstands geht die rechtliche Aufarbeitung der Regensburger Korruptionsaffäre weiter. Der wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme verurteilte ehemalige Oberbürgermeister von Regensburg, Joachim Wolbergs, hatte 2022 beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht, die nun von den Karlsruher Richtern nicht zur Entscheidung angenommen wurde. So teilte es Wolbergs Anwalt, Peter Witting, am Mittwoch in einer Stellungnahme mit. Die Entscheidung stamme von Ende Juli, die Verteidigung sei Ende August informiert worden.
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Urteile des Regensburger Landgerichts von 2019 und 2020, sowie gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs von 2021. Das Landgericht hatte Wolbergs zweimal wegen Bestechlichkeit verurteilt. Dabei ging es um Parteispenden in Höhe von insgesamt fast einer halben Million Euro, die Wolbergs über ein Strohmann-System von Bauunternehmern erhalten hat. Die Beträge bewegten sich immer knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10 000 Euro. Das Gericht war davon überzeugt, dass die Bauunternehmer sich damit die Gunst des OB-Kandidaten sicherten.
Doch nur einmal verhängte es eine Bewährungsstrafe, das andere Mal urteilte es, dass Wolbergs sein kriminelles Handeln nicht bewusst gewesen sei und er außerdem schon gestraft genug sei. Dieses Urteil, das Wolbergs als Freispruch feierte, hob der BGH auf und verwies den Fall an das Landgericht München. Dort wiederum kündigte man an, das Verfahren erst fortzusetzen, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden habe.
Das hat es nun. Der Argumentation von Wolbergs ist es laut seinem Anwalt nicht gefolgt. Witting erwartete von den Karlsruher Richtern, dass sie grundsätzliche Fragen der Parteienfinanzierung klären. Etwa die, wie ein kommunaler Spitzenkandidat, der auch Amtsträger sei und in regelmäßigem Kontakt mit seinen Spendern, überhaupt noch Spenden einsammeln könne, ohne sich verdächtig oder strafbar zu machen. Zum anderen monierten sie, dass im zweiten Prozess gegen Wolbergs die Schuld des Angeklagten nicht festgestellt worden sei.
Auf all diese Argumente ging das Bundesverfassungsgericht im Detail nicht ein. Es stellte laut Witting nur fest, dass Wolbergs in seinen Grundrechten nicht verletzt worden sei und erkannte eine allgemeine Bedeutung des Falls nicht an. Zudem habe es darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg vor den Fachgerichten noch nicht erschöpft sei.
Verteidiger Witting kritisiert, es sei nicht nachvollziehbar, „warum das Bundesverfassungsgericht mehr als zweieinhalb Jahre benötigte, um eine vollständig inhaltsleere Entscheidung zu treffen“. Er vermutet, dass so lediglich der Weg frei gemacht werden sollte für eine Fortsetzung des Strafverfahrens gegen Wolbergs. Der wird sich nun in München verantworten müssen. Es ist davon auszugehen, dass das Landgericht München den Prozess gegen ihn nun terminieren wird.
Dieser könnte für Wolbergs unangenehm werden. In der Zwischenzeit nämlich wurde der Bauunternehmer Volker Tretzel, der auch an Wolbergs gespendet hatte, wegen Vorteilsgewährung verurteilt. Nur: Wenn jemandem ein Vorteil gewährt wurde, dann muss es auch einen geben, der diesen Vorteil möglich gemacht hat. Und Tretzel wird sehr wahrscheinlich als Zeuge geladen werden.
Geschlossen aber wird der Fall Wolbergs auch nach dem Verfahren in München kaum sein. In seinem Statement zur nicht angenommenen Verfassungsbeschwerde teilte sein Anwalt mit: „Herr Wolbergs wird sich dadurch nicht entmutigen lassen.“ Spätestens wenn der Rechtsweg vor den Fachgerichten erschöpft sei, werde eine weitere Verfassungsbeschwerde eingereicht.