Regensburg:Schlegl im Korruptionsprozess verurteilt

Lesezeit: 2 min

Christian Schlegl, der frühere Regensburger Oberbürgermeister-Kandidat der CSU, Anfang April vor Gericht. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Der ehemalige CSU-OB-Kandidat Christian Schlegl muss 20 000 Euro Geldstrafe zahlen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. In anderen Anklagepunkten wurde er freigesprochen.

Von Lisa Schnell

Im Prozess um die Regensburger Wahlkampfaffäre hat das Landgericht Regensburg Christian Schlegl zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt. Schlegl trat bei der Oberbürgermeister-Wahl 2014 in Regensburg als CSU-Kandidat an. Das Gericht stellte fest, dass er seinen Wahlkampf teilweise über Scheinrechnungen finanzierte. Damit sollte die tatsächliche Herkunft des Geldes aus Spenden eines Bauunternehmers verschleiert werden. Schlegl wurde in 13 Fällen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. In weiteren Anklagepunkten - zwei Falschaussagen und weitere Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung - sprach das Gericht ihn frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer von einem "Spendensumpf" gesprochen und den Prozess in eine Reihe mit den Prozessen gegen den früheren SPD-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs gestellt, der auch Zuwendungen von Bauunternehmern verschleiert hatte. Richter Fritz Kammerer verzichtete auf eine solche Einordnung und konzentrierte sich zur Freude der Verteidigung auf den reinen Sachverhalt.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Da der Spender, Bauunternehmer Thomas D., nicht in Erscheinung treten wollte, floss das Geld über zwei Verschleierungssysteme in Schlegls Wahlkampf. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass Schlegl von beiden wusste, das Gericht stellte dies nur für eines fest. Dabei gingen 50 000 Euro über Scheinrechnungen in Schlegls Wahlkampf, die sein Wahlkampfmanager an das Bauunternehmen stellte. Schlegl hat sich davon 10 500 Euro über eine falsche Rechnung an seinen Manager für private Ausgaben abgezweigt. Dass die fiktiven Rechnungen bei der Steuer unrechtmäßig geltend gemacht wurden und laut Gerichtssprecher ein Schaden von etwa 20 000 Euro entstand, habe Schlegl "zumindest billigend in Kauf genommen". All das sieht die Kammer durch Zeugenaussagen und E-Mails belegt.

Nicht überzeugt ist sie davon, dass Schlegl auch von der zweiten Verschleierung wusste, bei der 40 000 Euro über Strohmänner gestückelt wurden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gründeten sich vor allem auf einen Zeugen, von dem das Gericht allerdings "zu hundert Prozent" davon überzeugt ist, "dass der Zeuge uns angelogen hat". Womöglich nicht in allen Bereichen, aber es reiche, um Zweifel zu haben. Ein Vorwurf der Falschaussage hat sich damit auch erledigt, da er sich ebenfalls auf die Zeugenaussage stützte. Auch in der zweiten Falschaussage sprach das Gericht den Angeklagten frei. Als Schlegl im Prozess gegen Wolbergs aussagte, hatte er zunächst Fragen beantwortet, bevor er sich auf sein Zeugenverweigerungsrecht berief. Somit seien laut der Kammer alle möglichen Falschaussagen, die er in der Vernehmung getätigt hatte, widerrufen.

"Es ist ein Stein von meinem Herzen gefallen", sagte Schlegl nach dem Urteil. Er habe den Glauben in den Rechtsstaat wiedergefunden. Vor allem die Vorwürfe der Falschaussagen hätten ihn sehr belastet. Er gab auch eigene Fehler zu: "Mein Kontrollsystem hat nicht funktioniert." Dafür sei die Strafe angemessen. Eine zu große Nähe zu seinem Großspender wies er zurück. Er habe immer ein "Abstandsgebot" eingehalten. Seine Verteidiger warfen der Staatsanwaltschaft vor, ein "politisches Spektakel" veranstaltet zu haben. Von "Spendensumpf" zu sprechen, sei "unsachgerecht". Die Staatsanwaltschaft behielt sich vor, Revision einzulegen.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Gerichtsurteil
:Wolbergs muss Unwahrheiten löschen

In der Zeit, als der frühere SPD-Oberbürgermeister von Regensburg sich wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten musste, postete er auf Facebook seine Sicht der Dinge - auch Falschaussagen über einen unliebsamen Journalisten.

Von Lisa Schnell

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: