Im Meineid-Prozess gegen einen Zeugen im Fall Gustl Mollath wurde am Dienstag vor dem Regensburger Amtsgericht die Aussage von Mollaths früherer Ehefrau verlesen. Sie streitet darin ab, den Angeklagten im Mai 2002 angerufen und mit einer Racheaktion gegen Mollath gedroht zu haben, falls dieser sie oder ihren Arbeitgeber, eine Bank, wegen möglicher Schwarzgeldgeschäfte anzeige.
Eine entsprechende Aussage hatte der nun Angeklagte, ein 69-jähriger Zahnarzt, während des Mollath-Prozesses im Jahr 2014 unter Eid gemacht. Weil die Staatsanwaltschaft an dieser Aussage zweifelt, muss sich der 69-Jährige wegen Meineides verantworten.
Auch vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags könnte er falsch ausgesagt haben. Gustl Mollath war 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Er selbst sah sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz. Im Jahr 2013 war der Fall wieder aufgenommen worden, im Jahr darauf wurde Mollath aus der Psychiatrie entlassen.