Süddeutsche Zeitung

Regensburg:Franz Rieger sollte sein Mandat niederlegen

Ein wegen Erpressung verurteilter Abgeordneter ist kein unbescholtener Volksvertreter mehr - er sollte die Konsequenzen ziehen.

Kommentar von Katja Auer

Erpressung lautet das Urteil im Fall Franz Rieger, und wird es rechtskräftig, ist der Mann vorbestraft. Das ist keine Lappalie, er hat nicht einfach mal falsch geparkt oder in Nachbars Garten ein paar Äpfel geklaut. Er hat einen Unternehmer gedrängt, mehr Geld zu spenden, als dieser eigentlich wollte, unter Androhung von Konsequenzen. Damit hat Rieger jede Vorbildfunktion verloren.

Die sollte er aber haben als Mitglied des Landtags, als Vertreter des Volkes. Das Vertrauen der Menschen ins bayerische Parlament hat arg gelitten in den vergangenen Jahren. Zunächst als die Verwandtenaffäre aufkam, Abgeordnete hatten Angehörige beschäftigt, Vetternwirtschaft wird das gemeinhin genannt. Und dann die Maskenaffäre, deren Ausmaß noch nicht ganz ersichtlich ist, bei der sich Parlamentarier die Corona-Krise zunutze gemacht und bei dubiosen Deals viel Geld verdient haben sollen.

Der Landtag hat im Zuge dessen Verhaltensregeln beschlossen, auch die CSU - die in beiden Fällen besonders betroffen ist - hat ihren Kodex angepasst. Da ist zwar nicht explizit geregelt, wie mit jemandem umzugehen ist, der einen Bauunternehmer erpresst. Klar ist aber, dass Riegers Verhalten nicht zum neuen Weiße-Westen-Kurs der Partei passt. Der Vorfall liegt weit zurück, ja, aber auch im Jahr 2013 war Erpressung nicht als probates Wahlkampf-Mittel anerkannt, dafür braucht es keinen Kodex.

Dazu kommt, dass Rieger die Regensburger Korruptionsaffäre jahrelang als eine Sache der SPD gebrandmarkt hat, in der CSU wusste offenbar lange niemand, dass er selbst in den Fokus der Justiz geraten könnte. Nun wird ihn seine Partei zwar nicht rausschmeißen können, ein Parteiausschlussverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Fest steht allerdings, dass er seiner CSU mit einem Austritt einen großen Gefallen tun würde. Ebenso würde es der Glaubwürdigkeit dienen, wenn er sein Mandat niederlegt. Denn als die Menschen ihn wählten, wussten sie nicht, dass sie einem Erpresser ihre Stimme gaben.

Entscheiden muss das Franz Rieger selbst, ein Abgeordneter ist nur seinem Gewissen verpflichtet. Seinem guten Gewissen hoffentlich.

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