Wenn sich der Polizeieinsatz, der zum Tod des Studenten Tennessee Eisenberg führte, tatsächlich so abgespielt hat, wie ihn die Staatsanwaltschaft schildert, dann muss es eine Szene wie aus einem Zombiefilm gewesen sein.
Zwei Kartuschen voll Pfefferspray mitten in Eisenbergs Gesicht - der Mann wischt sich über die Stirn und fängt lauthals an zu lachen. Ein Schuss von hinten durchs Knie, einer durch den linken Arm - keinerlei Reaktion.
Weitere Schüsse auf die Beine, dann auch auf den Rumpf - wiederum keine Reaktion, der Mann dreht sich nur um und geht jetzt auf die Schützen los. Weitere Schüsse, aus kurzer Distanz. Jetzt endlich geht Eisenberg zu Boden, einer der letzten Schüsse traf ihn ins Herz.
Erhebliche Zweifel
So etwas mag theoretisch möglich sein, für den unbefangenen Betrachter bleiben doch erhebliche Zweifel. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte eingestellt, weil sie in Nothilfe beziehungsweise Notwehr gehandelt hätten. Das ist, wenn der Vorgang sich wirklich so wie beschrieben abgespielt hat, vertretbar, aber keineswegs zwingend.
Die Frage bleibt offen, ob acht Polizeibeamte gegen einen einzelnen, mit einem Messer bewaffneten Mann wirklich keine andere Verteidigungsmöglichkeit haben, als ihn zu erschießen. Und ganz sicher wäre das Verfahren nicht eingestellt worden, wenn der Tote ein Polizist und die Schützen Studenten gewesen wären.
Deshalb wäre es angemessen, den Tod von Tennessee Eisenberg in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu klären. Die Aussagen der Beamten, auf die der Staatsanwalt sich stützt, möchte man gern in einer öffentlichen Verhandlung hören und von einem unabhängigen Gericht gewürdigt sehen.