Regensburg:Ex-Chef von Bayern-Ei bleibt auf freiem Fuß

Bayern-Ei

Das Landgericht sieht keine Fluchtgefahr bei dem 45-Jährigen.

(Foto: dpa)
  • Das Landgericht Regensburg hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Haftentlassung nicht stattgegeben.
  • Das letzte Wort hat nun das Oberlandesgericht Nürnberg.

In der Salmonellen-Affäre um die Firma Bayern-Ei bleibt der Ex-Chef vorerst auf freiem Fuß. Das Landgericht Regensburg halte an seiner Entscheidung fest, den Haftbefehl gegen den 45-Jährigen aufzuheben, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-Jährigen vor, von März bis Dezember 2014 die Auslieferung von Eiern der Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl mehrfach Salmonellen-Verunreinigungen nachgewiesen worden waren.

In der Folge sollen nach Darstellung der Anklagebehörde in Österreich 78 Personen an Salmonellen-Infektionen erkrankt sein, in mindestens einem Fall mit tödlichem Verlauf. Die Staatsanwaltschaft werde ihre Beschwerde gegen die Haftentlassung nun an das Oberlandesgericht Nürnberg weiterleiten, sagt ein Sprecher der Behörde am Montag. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist noch unklar.

Das Landgericht Regensburg hatte Anfang Mai den Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr, weil der 45-Jährige derzeit nicht mit einer hohen Haftstrafe rechnen müsse, hieß es in der damaligen Begründung.

Die Richter sahen es auch nicht als nachgewiesen an, dass der Beschuldigte vor der Eier-Auslieferung überhaupt von den positiven Salmonellen-Proben wusste. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand geht das Gericht davon aus, dass nur noch in 17 Fällen ein dringender Tatverdacht der fahrlässigen Körperverletzung und des fahrlässigen Inverkehrbringens gesundheitsschädlicher Lebensmittel besteht. Denn nur in 17 Fällen sei derselbe Erregertyp nachgewiesen worden, wie er bei Bayern-Ei gefunden wurde.

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