Regensburg:Eine schäbige Tat

Ein Wels wird in die neue Gläserne Fischtreppe gesetzt

Waller - auch Welse genannt - können zu riesigen Ungetümen heranwachsen. Ein 2,20 Meter langes Exemplar macht dem Ex-Fuballprofi Klaus Augenthaler nun Ärger.

(Foto: picture alliance / dpa)

Angler dürfen Fische nicht wieder aussetzen, sagt der Verbandschef.

Interview von Rudolf Neumaier, Regensburg

Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen den früheren Fußballprofi Klaus Augenthaler wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der 58-Jährige hatte am Vatertag neben zwei etwas kleineren Exemplaren einen 2,20 Meter langen Waller gefangen. Er setzte ihn wieder aus. Unter Anglern und Tierschützern ist der Fall ein großes Thema. Geht es nach Sebastian Hanfland, dem Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes, sind sie sich im Urteil einig: eine schäbige Tat.

SZ: Haben Sie auch schon mal einen großen Waller gefangen, durch den Ufermorast gezogen, gewogen, gemessen, fotografiert - und freigelassen?

Sebastian Hanfland: Nein. Das macht man auch nicht. Mit dem, was wir unter waidgerechtem Angeln und guter fachlicher Praxis verstehen, hat Augenthalers Vorgehen nichts zu tun. Abgesehen davon verstößt es eindeutig gegen das Tierschutzgesetz, wenn jemand ans Wasser geht mit dem Vorhaben, einen großen Fisch zu fangen und ihn dann wieder freizulassen - nur um des Adrenalinschubes beim Drillen wegen.

Würden Sie Klaus Augenthaler bestrafen?

Ich rechne mit einer Ahndung, aber das ist Sache der Justiz. Er ist selbst schuld, wenn er die Geschichte auch noch publik macht und für ein Foto posiert. Dem Image von uns Fischern, die sich der Ökologie verpflichtet fühlen, wird das nicht gerecht.

Augenthaler behauptet, es sei in Deutschland und Europa üblich, Fische zu fangen und wieder zurückzusetzen.

Es gibt eine Diskussion über das sogenannte Catch and Release, Fangen und Zurücksetzen. In anderen Ländern, vor allem in Holland, ist das gängig. Bei uns ist es untersagt, und zum Glück halten sich die allermeisten dran, das finde ich auch gut so - sowohl aus ethischen als auch aus ökologischen Gründen. Vor allem bei Wallern ist Catch and Release ökologisch betrachtet nicht nachvollziehbar. Die Wallerbestände haben sich in weiten Teilen Bayerns so stark vermehrt, dass diese Fischart in vielen Gewässern zum Problem geworden ist und wir das frühere Schonmaß von 70 Zentimetern aufgehoben haben. Der Fraßdruck, den der Waller ausübt, setzt anderen Arten erheblich zu. Wenn man eine gefährdete Fischart zurücksetzt, halte ich das für weniger problematisch. Unter Umständen ist das sogar vorgeschrieben, bei geschützten Arten zum Beispiel.

Sind Ihnen ähnliche Fälle von unerlaubtem Zurücksetzen bekannt?

Es gibt immer wieder Urteile mit zum Teil sehr empfindlichen Geldstrafen. Meistens sind es Fälle, die sich gut beweisen lassen - wenn die Angler die Fotos der Fische selbst öffentlich machen.

Und wenn man einen Fisch nicht verwerten kann, wie es ja die Fischereivorschriften vorsehen? Augenthaler sagt, ein Waller dieser Größe sei nicht genießbar.

So kann man das generell nicht sagen. Jüngere Waller schmecken zwar besser, aber wenn man bei einem großen Exemplar die tranigen Fettschichten wegschneidet, lassen sich feine Gerichte zubereiten. Ich würde ihn auf jeden Fall scharf anbraten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: