Regensburg:Eine Frage der Methode

Luchs im Nationalpark Bayerischer Wald, 2018

Luchse sind streng geschützt, trotzdem werden sie im Bayerischen Wald immer wieder gewildert.

(Foto: Sebastian Beck)

Im Prozess um Luchs-Wilderei beurteilt ein Experte die Falle

Im Berufungsprozess um die Wilderei eines Luchses im Bayerischen Wald hat am Mittwoch der Wildtierökologe Marco Heurich ausgesagt, der im Nationalpark Bayerischer Wald über Luchse forscht. Nach Heurichs Worten kann man Luchse durchaus mit einer so großen Falle einfangen, wie sie bei dem Jäger gefunden worden ist. Im Nationalpark seien in den vergangenen Jahren wiederholt mit ähnlichen Fallen Luchse zu Forschungszwecken lebendig eingefangen worden. Die Raubtiere ließen sich mit Tierfleisch oder Luchsurin anlocken. Der Nationalpark habe bei seinen Fangaktionen aber Fallen aus Holz verwendet. Die Falle, die im Wald des 54-jährigen Beschuldigten sichergestellt worden war, war aus Stahl. Der Jäger, der in Lohberg (Landkreis Cham) lebt und die Luchs-Wilderei strikt bestreitet, behauptete bisher stets, sein inzwischen gestorbener Vater habe die Falle aufgestellt - zum Fangen von Füchsen.

Der Mann will in dem Berufungsprozess vor dem Landgericht Regensburg seinen Freispruch erreichen. Das Amtsgericht Cham war im Herbst 2019 der Überzeugung der Staatsanwalt gefolgt, dass der Mann 2014 in seinem Jagdrevier nahe Lohberg einen Luchs mit Hilfe einer Lebendfalle gefangen und dann erschossen habe. Das Gericht verurteilte den Mann deshalb zu 3000 Euro Geldstrafe. Außerdem musste er den Jagdschein abgeben. Die Staatsanwaltschaft ging ebenfalls in Berufung, ihr war der Chamer Richterspruch zu mild.

Am ersten Verhandlungstag hatten zwei Zeugen den 54-Jährigen schwer belastet. Die beiden Männer hatten sich ihm gegenüber als Jäger ausgegeben und sich erkundigt, ob sie in dessen Revier auf Rotwild-Jagd gehen könnten. Dabei sei das Gespräch auch auf Luchs- und Wolfsjagden gekommen und der Beschuldigte habe sich mit seinen Luchs-Wildereien gebrüstet. Außerdem habe er ihnen die Falle gezeigt. Ein Zeugte sagte außerdem aus, dass der Jäger ihnen auch erklärt habe, wie man einen Luchs vergiftet. Das Landgericht hingegen wies die Prozessbeteiligten darauf hin, dass die Luchstötung verjährt sein könnte.

Luchse sind streng geschützt, ihre illegale Tötung ist eine Straftat. In den vergangenen Jahren ist es im Bayerischen Wald immer wieder zu Luchs-Wildereien gekommen. Die Fälle hatten weit über die Region hinaus großes Aufsehen erregt. Der Prozess vor dem Landgericht Regensburg wird am 6. März fortgesetzt.

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