Regensburg:Anklage gegen Wahlfälscher

Das Landgericht Regensburg hat am Mittwoch die Anklage gegen die mutmaßlichen Wahlfälscher von Geiselhöring nur teilweise zugelassen. Demnach soll sich ein Spargelbauer wegen Wahlfälschung, Urkundenfälschung und Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung verantworten. Zudem hat das Gericht die Anklage gegen vier weitere Personen wegen Beihilfe zugelassen. Mangels Tatverdacht nicht zugelassen wurde dagegen die Anklage gegen ein CSU-Mitglied, das bei der Kommunalwahl 2014 für den Kreistag und den Stadtrat kandidierte. Bei der Wahl hatten Hunderte osteuropäische Erntehelfer manipulierte Stimmzettel abgegeben. Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten die Briefwahlunterlagen selbst ausgefüllt oder die Erntehelfer zum Ausfüllen gedrängt haben. Die Wahlen zum Bürgermeister und Stadtrat in Geiselhöring sowie zum Kreistag in Straubing-Bogen wurden annulliert und sind im Februar 2015 wiederholt worden.

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