Regen:Landrat Adam will Amt aufgeben

Regener Landrat Michael Adam

Michael Adam ist jung, evangelisch und homosexuell, dazu in der SPD. Wie er sich im traditionell konservativen Niederbayern bei Wahlen durchsetzen konnte, ist vielen ein Rätsel.

(Foto: Michael Adam/dpa)

Der SPD-Politiker eckte häufig an, auch bei Parteikollegen. Nun will bei der nächsten Landratswahl im niederbayerischen Regen nicht mehr kandidieren.

Der Regener Landrat Michael Adam (SPD) hört auf. Am Freitag teilte der 32-Jährige mit, bei der Wahl im September nicht für eine zweite Amtszeit zu kandidieren. "Mein Amt hat mir in den letzten Jahren sehr viel Freude bereitet", schrieb Adam, doch habe er "stets darunter gelitten", dass er sein Politik- und Volkswirtschaftsstudium nicht zu Ende bringen konnte, nachdem er 2008 zunächst zum Bürgermeister in Bodenmais und 2011 zum Regener Landrat gewählt wurde.

Das Studium, das er zuletzt ruhen ließ, wolle er nun wieder aufnehmen. Vor allem seine Wahl zum Bodenmaiser Bürgermeister hatte seinerzeit für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Dass er sich als junger, evangelischer und homosexueller SPD-Kandidat in einer traditionell konservativen Region bei Wahlen durchsetzen konnte, galt vielen als Sensation. Zuletzt hatte Adam Schlagzeilen gemacht, als er im Herbst seine Alkoholsucht öffentlich machte.

Adam war wiederholt angeeckt, auch bei Kollegen aus der eigenen Partei. 2012 kritisierte er die Bayern-SPD beispielsweise scharf. Grundsätzlich seien in der SPD-Parteizentrale in München "nur Ja-Sager und Speichellecker erwünscht, um die traurigen Realitäten möglichst nicht an sich heranlassen zu müssen", schrieb er damals. Es folgte ein Streit mit dem Vorsitzenden Florian Pronold.

Ende 2013 wurde bekannt, dass Adam sein Landrats-Dienstzimmer für Sex benutzt hatte. In seiner Zeit als Landrat habe er mit drei Männern Sex in Amtsräumen gehabt, gab Adam später zu. Zudem räumte er weitere Fälle mit drei Männern im Rathaus von Bodenmais ein. Dort war Adam zuvor Bürgermeister. "Sex im Amtszimmer ist eine klare moralische Verfehlung. Rechtlich ist daran aber nichts zu beanstanden", sagte Adam damals.

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