Prozess in Nürnberg:Zuhause in einer Welt aus Hass

Prozess wegen rechtsgerichten Plänen für Anschlag

Suchte in rechtsradikalen Chatgruppen nach Anerkennung: Der Angeklagte am Freitag im Gerichtssaal in Nürnberg.

(Foto: dpa)

Ein 23-Jähriger soll eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant haben. Im Plädoyer seines Verteidigers wird deutlich: Der Angeklagte suchte in rechtsradikalen Chatgruppen nach der Aufmerksamkeit, die ihm in der realen Welt fehlte.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Fabian D. hat die Blickrichtung - starr immer geradeaus - während der ganzen Verhandlung nicht verändert. Und jetzt, da er das letzte Wort hat, belässt er es auch dabei. Gesagt hat er nichts in dem Prozess, in dem er sich wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten muss. Am Ende nun ist immerhin kurz seine Stimme zu hören, die nach wenig Selbstbewusstsein klingt. "Ich schließe mich meinem Verteidiger an", sagt der 23-Jährige. Der hat zuvor auf Freispruch plädiert.

Aus dem Mund von D. hat man also im Gerichtssaal kaum etwas zu hören bekommen, schon gar nicht, was ihn angetrieben hat, sich Waffen zu besorgen und in einem ebenso internationalen wie nationalsozialistisch orientierten Chat namens "Feuerkrieg Division" mindestens den Anschein zu erwecken, er plane einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag auf einen "Ort der Andacht", eine Synagoge etwa oder eine Moschee. Warum er nichts sagt dazu? Er habe keine einfache Kindheit gehabt, sei geschlagen worden, sei während der Schulzeit gemobbt worden, lebe seit Jahren in einem kellerartigen Anwesen im Haus der Mutter in der Oberpfalz,habe weder Frau noch Freunde, erklärt sein Anwalt Benedikt Kuchenreuter.

Das sei ihm "peinlich". Zumal jetzt "alle Augen auf ihn gerichtet" seien. Deshalb sage er nichts. Äußerungen gibt es aber schon von D. Sie stammen aus der Untersuchungshaft, in der sich der gelernte Elektriker aus einem Dorf bei Cham offenbar eingehende Gedanken gemacht hat über sich, seine Vergangenheit und darüber, wie es denn nun weitergehen soll. Er wolle sich von seiner "rechtsextremen Gesinnung" distanzieren, hat D. da an eine Ausstiegsorganisation geschrieben - ob man ihm womöglich helfen könne dabei? In anderen Briefen hat D. zumindest einen kleinen Einblick in sein Inneres gewährt: Seine ultrarassistischen Chatpartner aus aller Welt, denen er sich da angeschlossen hat, seien die einzigen gewesen, die ihm "das Gefühl gegeben haben, nicht der letzte Dreck zu sein". Er versuche immer, möglichst "cool und tough" zu wirken. Tatsächlich aber fühle er sich "einsam und willenlos".

Der Angeklagte dankt "für die Güte", seine Briefe zu lesen

Er habe einfach gewollt, dass sich Menschen einmal ernsthaft mit ihm beschäftigen. Stattdessen sei er von Kindesbeinen an seiner Korpulenz wegen gehänselt worden, er habe sich gedemütigt gefühlt, sei überall auf Ablehnung gestoßen. In der Haft sei ihm die Erkenntnis gekommen, dass er "sich nicht den ganzen Tag hinter dem Computer verstecken" dürfe, wenn er wolle, dass es mal anders wird. Dass mal jemand etwas wissen wolle von ihm. Manieren scheint D. dabei durchaus zu haben. Er dankt "für die Güte", seine Briefe zu lesen. Danach bittet er, ihm Ernst Jüngers "In Stahlgewittern" in die Haftanstalt kommen zu lassen.

Den Staatsanwalt Maximilian Laubmeier beeindruckt das alles mäßig, er plädiert auf vier Jahre Haft. D. habe sich Waffen beschafft, er habe Schießen trainiert, den Attentäter von Halle glorifiziert, nach besonders perfiden Anschlagsorten gefragt, Menschenverachtendes geschrieben und sich Anleitungen zum Bombenbau aus dem Netz geladen. Er sei "fest davon überzeugt", dass Fabian D. einen Anschlag habe begehen wollen, sagt der Staatsanwalt. Auch wenn die Haupteinsatzwaffe dafür noch nicht einsatzbereit gewesen sei.

Anwalt Kuchenreuter fokussiert vor allem darauf, dass D. gar keine geeignete Waffe gehabt habe, um einen Anschlag auszuführen. Er habe sich zwar unbestritten Waffenteile besorgt, habe auch "herumgeschliffen" daran. Nichts davon aber sei funktionstüchtig gewesen. Fabian D. habe die Hauptwaffe - wenn er diese hätte scharf machen wollen - durch sein Hantieren eher noch ungefährlicher gemacht. Handwerklich sei D. nach Zeugenaussagen eher "nicht so begabt" gewesen. Daher habe gar keine Gefahr gedroht. Der Anwalt plädiert auf Freispruch. Höchstenfalls, sollte das Gericht doch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erkennen, auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil wird am kommenden Freitag erwartet.

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