Süddeutsche Zeitung

Rechtsprechung:Es fehlen Richter und Staatsanwälte

Justizministerium beziffert Bedarf in Bayern auf 150 Stellen mehr

In Bayern fehlen mehr als 150 Staatsanwälte und Richter. "Der Personalbestand der bayerischen Justiz ist auf Kante genäht", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. "Die Justiz arbeitet nach wie vor an der obersten Grenze ihrer Belastbarkeit", sagte die Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Andrea Titz.

Das Ministerium zählte zum Jahresende 2017 insgesamt 753 sogenannte Arbeitskraftanteile (AKA) bei den Staatsanwälten und bezifferte den Personalbedarf auf 948 AKA - eine Differenz von 195 Stellen. Der Personalbestand bei Strafrichtern betrug 638 AKA bei einem Bedarf von 674 AKA - dort fehlten also 36 Stellen. Seither sind in Nachtragshaushalten allerdings 73 weitere Stellen bewilligt worden, das Defizit wird damit aber nur verringert, nicht behoben. "Die bayerische Staatsregierung und der bayerische Landtag haben den Handlungsbedarf erkannt", heißt es aus dem Justizministerium.

"Es ist kein neuer Befund", sagte Titz. "Das sind Zahlen, die sich in den letzten Jahren schon verringert haben - wir haben schon wesentlich höhere Zahlen gehabt." In der jüngeren Vergangenheit wurden nach Ministeriumsangaben viele neue Stellen in der Justiz geschaffen - auch im Doppelhaushalt 2017/2018. Von den 302 neuen Stellen in der allgemeinen Justiz entfallen 32 auf Richter und Staatsanwälte, in den beiden Nachtragshaushalten 2018 gab es nach Ministeriumsangaben insgesamt 73 zusätzliche Staatsanwalts- und Richterstellen. "Zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms" wurden nach Angaben des Ministeriums im Nachtragshaushalt 2016 insgesamt 210 neue Stellen für die allgemeine Justiz neu geschaffen, davon 50 Stellen für Richter und Staatsanwälte. Diese Stellen stehen jedoch nur vorübergehend zur Verfügung, sind versehen mit dem Vermerk "künftig wegfallend" und sollen Ende Juli 2019 gestrichen werden. Dabei handelt es sich nicht um Verwaltungsrichter, die beispielsweise Asylklagen bearbeiten, sondern um Strafrichter, die etwa für Schleuser zuständig sind.

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SZ vom 03.01.2019 / dpa
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