Modellbauaffäre:Haderthauer wollte Einfluss auf parlamentarische Arbeit nehmen

Haderthauer weist Vorwürfe zurück

EIn Rechtsgutachten unterstreicht neue Vorwürfe gegen Christine Haderthauer.

(Foto: dpa)

Zu dem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Freien Wähler - und bezieht sich auf ein Fax mit dem falschen Briefkopf.

Die ehemalige Staatskanzleichefin Christine Haderthauer griff laut einem Rechtsgutachten der Freien Wähler (FW) grob in die verfassungsmäßig verankerten Rechte der Abgeordneten ein. Demnach soll Haderthauer in ihrem Amt als Staatskanzleichefin versucht haben, auf die parlamentarische Arbeit von Abgeordneten einzuwirken. Damit würden "Grundprinzipien der Verfassung auf den Kopf gestellt", sagt Rechtsanwalt Gerhard Strate, der das Gutachten verfasste.

Hintergrund ist ein Fax, das am 11. Juni 2014 mit dem Briefkopf der Staatskanzlei an die FW-Abgeordneten Florian Streibl und Peter Bauer ging. Sie sollten nicht mehr behaupten, Haderthauer habe sich zu Anzahl und Versteuerung von Modellautos geäußert. Dem voraus ging ein Artikel der Fränkischen Landeszeitung, der sich mit dem umstrittenen Geschäftsmodell der Haderthauers befasste, das darin bestand, teure Modellautos von Straftätern herstellen zu lassen. Der Artikel zitiert fast wörtlich aus einem Dringlichkeitsantrag der FW, in dem steht, Haderthauers Angaben zu Modellautos seien falsch.

Für Rechtsanwalt Strate ist klar, dass Haderthauer sich nicht als Privatperson, sondern in ihrem Amt als Staatskanzleichefin geäußert hat. Staatliche Maßnahmen, die sich gegen die Ausübung der parlamentarischen Arbeit richten, seien laut Verfassung aber "strikt verboten". Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, ihre Aufgabe ist es laut Verfassung, die Regierung zu kontrollieren und nicht umgekehrt.

Bezieht sich Haderthauers Schreiben nicht nur auf die Äußerungen der FW zu Journalisten, sondern auch auf ihren Dringlichkeitsantrag, wiege das laut Strate noch "schwerer". Die Staatsregierung wollte hier den Landtag wie am Gängelband durch die Arena führen, sagt Streibl. Ob sie vor dem Verfassungsgerichtshof klagen werden, hänge auch davon ab, ob der Sachverhalt im Schlussbericht des Untersuchungsausschusses auftauche. Dessen Vorsitzender Horst Arnold (SPD) sagte, das Gutachten könne als Beweis eingereicht werden.

Allerdings lägen dem Ausschuss schon alle wichtigen Unterlagen vor, um zu einer rechtlichen Begutachtung zu kommen. Die Sorge der FW, die Fragen könnten nicht beantwortet werden, seien unbegründet. Auch er nennt das Verhalten von Haderthauer "intolerabel".

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