Nach Gutachten im Fall Mollath:"Merk hat versucht, Dinge zu vertuschen"

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Die Fragen an CSU-Politikerin Beate Merk im Fall Mollath werden immer drängender: Die bayerische Justizministerin vor zwei Wochen im bayerischen Landtag, nun wurde dort ein Rechtsgutachten vorgestellt. (Foto: dapd)

Gustl Mollath hat zahlreiche Hinweise zu Schwarzgeldtransfers gegeben, doch die Justiz lehnte Ermittlungen ab. "Rechtsstaatswidrig" nennt Strafrechtsexperte Strate dieses Vorgehen. Die Freien Wähler glauben, dass Justizministerin Merk versucht hat, Dinge zu vertuschen.

Strafrechtsexperte Gerhard Strate gilt als streitbar, seine Aura hingegen immer als nordisch kühl. Nicht so an diesem Montag: Je länger der Hamburger das von den Freien Wählern in Auftrag gegebene Gutachten zur Causa Gustl Mollath vorstellte, desto röter wurde sein Gesicht. "Wie hier mit einem Bürger umgegangen wird, ist rechtsstaatswidrig", sagte der 62-Jährige. "Es spricht viel dafür, dass der Falsche getroffen wurde."

Mollath sitzt seit fast sieben Jahren wegen angeblichen Wahngeschichten von Schwarzgeld und Gemeingefährlichkeit in der Psychiatrie. Laut Strate hätte die Staatsanwaltschaft der Strafanzeige, die Mollath 2003 stellte, und in der er auf illegale Geschäfte hinwies, nachgehen müssen: "Das ist keine Ermessensfrage - dazu ist sie verpflichtet."

Die Freien Wähler fordern einen Untersuchungsausschuss im Landtag: "Justizministerin Beate Merk (CSU) hat versucht, Dinge zu vertuschen", sagte Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler. Auch bei SPD und Grünen nimmt die Neigung für einen Untersuchungsausschuss offenbar zu. Grünen-Rechtspolitikerin Christine Stahl sagte, nach den jüngsten Erkenntnissen sei ein Untersuchungsausschuss wahrscheinlicher geworden. Merk habe sich in Widersprüche verwickelt, die aufgeklärt werden müssten.

Die SPD-Fraktion will Merk noch die Chance geben, offene Fragen im Rechtsausschuss des Landtags aufzuklären. Dies müsse "sehr zeitnah" geschehen, sagte Fraktionsvize Inge Aures.

Während sie einen Untersuchungsausschuss nicht ausschließt, hält ihr Fraktionskollege Franz Schindler dagegen. "Möglicherweise sind im Fall Mollath Fehler gemacht worden", sagte der Rechtspolitiker. "Aber für die Klärung dieser Fragen sind Gerichte zuständig und nicht der Landtag." Alleine können die Freien Wähler keinen Untersuchungsausschuss beantragen. Laut Gesetz braucht es hierfür mindestens die Zustimmung eines Fünftels der Abgeordneten.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hat das Vorgehen der Staatsanwaltschaft verteidigt. Mollath, so heißt es in einer Stellungnahme, habe zwar von Schwarzgeldverschiebungen gesprochen und mögliche Zeugen und Täter namentlich genannt. Seine Angaben seien jedoch "nicht zureichend" gewesen, weil "Geldtransfers von Deutschland in die Schweiz nicht automatisch strafbar sind".

Außerdem habe Mollath keine Tatsachen dafür genannt, dass es sich um Schwarzgeld gehandelt habe. "Die bloße Behauptung illegaler Geldgeschäfte genügt nicht", so die Generalstaatsanwaltschaft in einer Erklärung. Deswegen habe die Staatsanwaltschaft keinen Grund gesehen, Ermittlungen einzuleiten.

© SZ vom 27.11.2012/ehr/fmue/msz/urit - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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