Rechtsextremes Netzwerk:Neonazis klagen gegen Verbot des Freien Netz Süd

  • Im Juli 2014 hat das bayerische Innenministerium das Freie Netz Süd als rechtsextreme Vereinigung verboten.
  • Innenminister Herrmann bescheinigte dem Netzwerk "eine klare Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus".
  • Nun klagen Neonazis und Sympathisanten gegen das Verbot.

Neonazis klagen gegen Verbot

Dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof steht ein brisanter Prozess bevor: 41 Neonazis und Sympathisanten haben gegen das Verbot des "Freien Netzes Süd" geklagt, das Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als rechtsextreme Vereinigung eingestuft und verboten hat.

Die mündliche Verhandlung ist für den 13. Oktober geplant. Ob es verschärfte Sicherheitsvorkehrungen geben wird, steht noch nicht fest. Die Klage hatten die Anhänger bereits im September 2014 eingereicht (Az. 4 A 14.1787). Erst jetzt ist der Termin für die Verhandlung bekannt geworden.

Bekanntester Extremist unter den 41 Klägern ist Martin Wiese, der 2003 einen verheerenden Anschlag auf die Eröffnung der neuen Münchner Synagoge plante und deswegen als Terrorist verurteilt wurde. Das Innenministerium hatte das Freie Netz Süd im Juli 2014 verboten. Der bayerische Verfassungsschutz rechnete dem Netzwerk zuletzt rund 20 Gruppen und bis zu 150 Rechtsextremisten zu.

Das Who's Who der rechtsextremen Szene

Innenminister Herrmann bescheinigte dem Netzwerk "eine klare Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus". Die Sicherheitsbehörden stuften das FNS als Nachfolgeorganisation der "Fränkischen Aktionsfront ein", die einige Jahre zuvor verboten worden war. Grundlage des Verbots war das Vereinsrecht.

Die Liste der 41 Kläger liest sich wie ein "Who's Who" der rechtsextremen Szene in Bayern. Neben Wiese ist unter anderem der Münchner Neonazi Karl-Heinz Statzberger dabei, inzwischen bei der Rechtspartei "Der Dritte Weg" aktiv. Statzberger war 2003 einer der Mitverschwörer des verhinderten Bombenanschlags. Ebenfalls dabei ist Roland Wuttke, der als führender Kopf der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" in Augsburg gilt.

Die Rechtsextremisten argumentieren, dass das rechtsradikale Netzwerk kein Verein sei und deswegen auch nicht nach dem Vereinsrecht verboten werden könne. Das Innenministerium geht nicht davon aus, dass die Neonazis mit ihrer Klage Erfolg haben werden: "Wir sind gründlich vorbereitet und blicken dem optimistisch entgegen", sagte ein Ministeriumssprecher.

Die Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist nicht die einzige, die die Anhänger des Freien Netzes Süd angestrengt haben.So gingen bereits im Herbst 2014 beim Verwaltungsgericht Bayreuth mehrere Klagen gegen die Beschlagnahmung eines Grundstückes in Oberprex bei Regnitzlosau (Landkreis Hof) ein, das vom Freien Netz Süd als "Nationales Zentrum Hochfranken" genutzt wurde. Geklagt wurde auch gegen das Verbot eines rechtsextremen Versandhandels.

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