Süddeutsche Zeitung

Rechnungshof:Kritik an Fraktionen für üppige Zulagen

Der aktuelle Bericht stellt fest, dass die Parteien im bayerischen Landtag sehr unterschiedlich mit der Verteilung der Staatszuschüsse umgehen

Von Sarah Höger

Die Fraktionen im Landtag haben manchen Abgeordneten in den vergangenen Jahren üppige Zulagen ausbezahlt. Das geht aus einem Bericht hervor, den Bayerns Oberster Rechnungshof (ORH) an diesem Mittwoch offiziell vorlegt. Die Zulagen stehen Mitgliedern der Fraktionen zu, die besondere parlamentarische Aufgaben erfüllen. Wer aber letztendlich wie viel Extrageld bekommt, dürfen die Fraktionen selbst bestimmen. Die Prüfer des ORH haben festgestellt, dass die Fraktionen sehr unterschiedlich mit der Verteilung umgehen. Und: Nicht nur die Fraktionsvorsitzenden wurden mit Zulagen bedacht, sondern auch ein Schatzmeister (CSU), vier Beisitzer im Fraktionsvorstand (CSU), ein Vorsitzender des Kontrollgremiums (CSU), sechs Kampagnenbeauftragte (AfD), und ein Schriftführer (Grüne). Der Bericht bezieht sich auf Zahlen bis einschließlich 2019.

Besonders großzügig mit den Zulagen war laut ORH-Bericht die CSU. Insgesamt wurden fast 700 000 Euro an 25 Abgeordnete verteilt. Allein 150 000 Euro bekam der Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer. Am sparsamsten waren die Grünen mit etwa 70 000 Euro für Zulagen an sieben Abgeordnete. Die beiden Fraktionsvorsitzenden Ludwig Hartmann und Katharina Schulze bekamen davon je 14 000 Euro. Die Freien Wähler zahlten 240 000 Euro an sechs Abgeordnete, der Fraktionsvorsitzende Florian Streibl erhielt davon rund die Hälfte. Die FDP gab etwa 100 000 Euro an drei Mitglieder ab, die Hälfte davon entfiel auf Fraktionschef Martin Hagen. Acht ihrer Abgeordneten versorgte die SPD mit insgesamt rund 151 000 Euro, 60 000 Euro davon erhielt der damalige Fraktionsvorsitzende Horst Arnold.

Die AfD zahlte an 17 Abgeordnete insgesamt fast 260 000 Euro, also erhielten fast 90 Prozent der Abgeordneten Zulagen. Die beiden Chefs Katrin Ebner-Steiner und Ingo Hahn erhielten davon je 36 000 Euro. Bereits im Herbst 2020 hatte die AfD-Fraktion angekündigt, künftig überhaupt keine Zulagen mehr auszubezahlen - auch nicht an die Chefs. Ob sie die Ankündigung einhalten, ist noch nicht überprüfbar, weil die AfD keinen konkreten Zeitpunkt genannt hat, von dem an die Zulagen nicht mehr ausbezahlt werden.

Im Bericht kritisieren die Prüfer des Rechnungshofs den Umfang der Zulagen. 2019 entfielen sieben Prozent der Gesamtausgaben der Fraktionen auf die Extragelder. Laut Bundesverfassungsgericht sei aber "die Zahl der mit Zulagen bedachten Funktionsstellen auf wenige politisch besonders herausgehobene parlamentarische Funktionen zu beschränken", wie der ORH in seinem Bericht erklärt. Es sei deshalb zu prüfen, ob andere Parlamentarier außer den Fraktionsvorsitzenden überhaupt Zulagen erhalten dürfen. Rechtliche Durchsetzungskraft hat der ORH nicht; er fordert aber verbindlichere und rechtssichere Vorgaben darüber, wie mit die Fraktionen die Zulagen ausgeben dürfen.

Neben den großzügig verteilten Zulagen kritisiert der ORH auch, dass die Fraktionen die Zuschüsse für die Öffentlichkeitsarbeit zu unspezifisch ausgeben. Die Gelder dürfen eigentlich explizit nur für Ausgaben verwendet werden, die der Fraktion im Landtag dienen - und nicht der Partei. Der Bericht jedoch zeigt, dass im Wahljahr 2018 die Zahl der Zuschüsse für die Öffentlichkeitsarbeit aller Fraktionen über eine Million Euro betrug - während im Vorjahr nur etwa 700 000 Euro dafür ausgeben wurden.

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SZ vom 21.07.2021
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