Reaktionen auf den Mollath-Gerichtsentscheid:Mollath-Anwalt Strate zeigt sich wenig überrascht

Der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller zeigte sich "erschüttert" über die Entscheidung, zumal er sich einen Tag zuvor noch optimistisch geäußert habe über die Erfolgsaussichten der beiden Anträge. Das Gesamtbild des Mollath-Verfahrens sei aus seiner Sicht "so erschreckend", dass er sich keine andere Entscheidung als eine Wiederaufnahme habe vorstellen können. Das Gericht habe offenbar "größte Anstrengungen" darauf verwendet, um die Wiederaufnahmegründe Punkt für Punkt zu widerlegen.

Müller hatte sich schon vor Monaten in den Fall eingearbeitet und erklärt, er habe ein derlei fehlerhaftes Verfahren zuvor nicht für möglich gehalten. Dass man einzelne Wiederaufnahmegründe ablehnen könne, sei diskutabel. Für die Ablehnung der Anträge als Ganzes aber habe er kein Verständnis. "Ich glaube nicht, dass die Kammer der bayerischen Justiz damit einen Gefallen getan hat", sagte Müller. Über die Gründe der Ablehnung könne er nur spekulieren. Möglicherweise habe das Gericht das Ziel verfolgt, "unbedingt die richterliche Unabhängigkeit" unter Beweis zu stellen.

Entsetzt äußerte sich auch Erich Stephany, Mitorganisator einer Großkundgebung in Nürnberg. Auf dem Kornmarkt soll dort am Samstag eine Veranstaltung unter dem Motto "Recht und Freiheit für Gustl Mollath" stattfinden. Als Redner sind unter anderem Vertreter der Opposition vorgesehen. Er sei fassungslos, sagte Stephany, ihm habe "es fast den Schalter rausgehauen", als er von der Entscheidung gehört habe.

Weniger überrascht äußerte sich Mollath-Anwalt Gerhard Strate. Das Urteil "bestärkt mich eher in meiner Urteilskraft", sagte Strate. Schließlich habe er schon vor Wochen aufgrund des zögerlichen Verhaltens des Regensburger Gerichts darauf hingewiesen, "dass von dieser Kammer nichts anderes als eine Ablehnung" zu erwarten sei.

Mit den Beschwerden gegen die Entscheidung wird jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) befasst sein. Zuständig ist die 1. Strafsenat unter dem Vorsitzenden Richter Bernhard Wankel. Dieser muss darüber befinden, ob die Entscheidung über die Zulässigkeit der Anträge richtig war. Ist das seiner Auffassung nach nicht der Fall, muss der Senat zusätzlich darüber befinden, "ob er selbst eine Sachentscheidung treffen kann oder der Verfahren ans Landgericht zurückverweist", erläutert OLG-Sprecher Michael Hammer. Auch ob bei einem Zurückverweisen erneut die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg zuständig wäre, habe das OLG gegebenenfalls erst zu entscheiden.

Gustl Mollath wollte am Mittwoch keine Stellungnahme abgeben. Mollath ließ das Bayreuther Klinikpersonal ausrichten, die Geschehnisse seien "heute zu viel" für ihn.

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