Rauchverbot in Bayern:Showdown im Wahllokal

Nun sollen die Bayern selbst den Schlusspunkt unter einen jahrelangen Streit setzen: Am Sonntag findet der Volksentscheid zum Nichtraucherschutz statt - doch viele Bürger wissen gar nicht, worum es genau geht. Die wichtigsten Fragen im Überblick.

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Nichtraucher-Volksbegehren

Quelle: ag.dpa

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Die Bayern drücken die Zigarette aus: Vom 1. August an ist der Freistaat rauchfrei. In einem Volksentscheid haben sich die Bürger klar für ein rigoroses Rauchverbot ausgesprochen. Mehr als 60 Prozent der Bayern stimmten für die bundesweit strengste Regelung.

Was stand zur Abstimmung?

Ein Rauchverbot ohne Ausnahme. Die Initiatoren wollen zurück zur strikten Regelung aus dem Jahr 2008. Ihr Gesetzentwurf unterscheidet sich vom Wortlaut des bayerischen Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (GSG) in der Fassung vom 12.12.2007 nur in einem Punkt - und zwar in Art. 2 Nr. 8: Die Klausel "soweit [die Gaststätten] öffentlich zugänglich sind" wird ersatzlos gestrichen. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Raucherclubs.

Lockerung des Nichtraucherschutzes

Quelle: ag.dpa

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Was gilt bislang?

Die bislang geltenden Nichtraucherschutz-Bestimmungen untersagen etwa das Rauchen in Schulen, Bahnhöfen, öffentlichen Gebäuden und Speisegaststätten. Allerdings sieht das aktuelle Gesetz folgende Ausnahmen vor: In Gaststätten, Discos und Tanzlokalen mit mehreren Räumen dürfen die Wirte einen abgeschlossenen Nebenraum als Raucherbereich ausweisen. Die Betreiber von Eckkneipen von einer Größe von bis zu 75 Quadratmeter können sich entscheiden, ob sie einen Raucher- oder Nichtraucherbetrieb führen wollen. In Bier- und Festzelten ist das Rauchen zurzeit erlaubt.

Grüne verlangen Ende für Raucherclubs und Bierzeltausnahmen

Quelle: dpa

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Was ändert sich ab dem 1. August?

Die vorher aufgeführten Ausnahmen fallen weg. Es gilt dann ein ausnahmsloses Verbot in Gaststätten, Discos und Tanzlokalen. Das betrifft auch extra ausgewiesene Nebenräume, in denen Rauchen erlaubt war. Gleiches gilt für Bier- und Festzelte sowie für alle öffentlich zugänglichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Raucherclubs wie diese Kneipe in Memmingen gehören somit der Vergangenheit an. Denn eben den Umweg der Einrichtung einer geschlossenen Gesellschaft haben die Rauchverbotsbefürworter aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Lediglich ganz wenige Ausnahmen sind dann noch erlaubt: Psychisch Kranke etwa dürfen weiter in den Kliniken in speziellen Raucherzimmern rauchen.

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Quelle: ag.ap

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Was ist mit dem Oktoberfest?

Und noch eine winzige Ausnahme gibt es in diesem Jahr: die Wiesn. Das ausnahmslose Rauchverbot tritt zwar am 1. August in Kraft. Allerdings werde die Stadt laut Kreisverwaltungsreferat Verstöße noch nicht ahnden. Wer also heuer im Festzelt raucht, erfüllt zwar den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, muss aber dennoch kein Bußgeld befürchten.

Volksentscheid zum Rauchverbot

Quelle: ag.ddp

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Wofür stimme ich, wenn ich "Ja" ankreuze?

Für das strikte Rauchverbot. Wer "Nein" wählt, stimmt für die bestehende Regelung. Denn: Zur Abstimmung steht der Gesetzentwurf, den die Initiatoren des Volksbegehrens vorgelegt haben. Dieser ist auch auf dem Stimmzettel abgedruckt. Die Wahlberechtigten müssen somit folgende Frage beantworten: "Stimmen Sie dem nachfolgend abgedruckten Gesetzentwurf des Volksbegehrens 'Für echten Nichtraucherschutz!" zu?"

Ein Muster für einen Stimmzettel finden Sie hier: http://www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/2010.htm

Volksentscheid Nichtraucherschutz Bayern

Quelle: dpa

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Wer steckt hinter der Initiative?

Die Hauptinitiatoren des Volksbegehrens waren ÖDP, Grüne und SPD. Darüber hinaus haben sich noch zahlreiche Interessenvertretungen der Initiative angeschlossen. Einen Überblick über die Unterstützer finden Sie hier: http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/

Streit um Plakate von Rauchverbot-Gegnern

Quelle: ag.ddp

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Wer sind die Gegner?

Die Gegner haben sich unter http://www.bayern-sagt-nein.de/ in Stellung gebracht. Dazu zählen unter anderem die Bayerischen Festwirte, der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur, die privaten Brauereien in Bayern, Vertreter der Tabaklobby und die Bayernpartei.

Deutschland Touristen Reiseführer, dpa

Quelle: dpa

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Rauchverbot in Bayern:Sonnenstunden

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am 30. Mai 2010 in einer bayerischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten und 18 Jahre alt sind. Ausländische EU-Bürger, die in Bayern leben, können hier nicht bei Volksentscheiden teilnehmen.

Rauchverbot wird gelockert

Quelle: ag.ddp

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Wie viele müssen beim Volksentscheid mitmachen, damit das Ergebnis zählt?

Beim Volksentscheid zum absoluten Rauchverbot gibt es kein Quorum - also keine festgelegte Mindestanzahl an Stimmberechtigten, die sich an der Abstimmung beteiligen müssen. Am Sonntag zählt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Theoretisch wäre Bayern ab August rauchfrei, wenn nur ein einziger Wahlberechtigter zur Abstimmung gehen würde und mit "Ja" stimmen würde.

Wahl, Bürgermeister, Eichenau, Landkreis Fürstenfeldbruck

Quelle: ddp

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Wie haben die Bayern abgestimmt?

Insgesamt waren am Sonntag 9,4 Millionen Bayern zur Wahl aufgerufen. Nach Angaben des Landeswahlleiters stimmten 61 Prozent der Wähler für ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskotheken sowie in Bier- und Festzelten. Für die Beibehaltung der bisherigen Praxis mit Ausnahmeregelungen sprachen demnach 39 Prozent aus. Die Wahlbeteiligung lag bei 37,7 Prozent. Für den Volksentscheid war kein spezielles Quorum erforderlich, es reichte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Neues Berliner Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet

Quelle: ag.ddp

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Und das Ergebnis gilt nun?

Ja. Der Gesetzentwurf ist angenommen, wenn "er mehr gültige Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält". So steht's in Artikel 79 des Landeswahlgesetzes. Theoretisch wäre damit der Freistaat ab August rauchfrei gewesen, wenn nur ein einziger Wahlberechtigter zur Abstimmung gegangen wäre und mit "Ja" gestimmt hätte.

© sueddeutsche.de/hai/bgr
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