Das geplante Volksbegehren für ein neues Radgesetz ist vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit seien nicht gegeben, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Mittwoch in München. Das Gericht begründete dies insbesondere damit, dass einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden.
Das Innenministerium hatte das Volksbegehren ebenfalls für unzulässig gehalten und den Antrag daher dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. "Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers für einen Teil der vorgesehenen Bestimmungen offensichtlich nicht gegeben ist und auch keine teilweise Zulassung in Betracht kommt", sagte Heßler.
Einige der Regelungen im Gesetzentwurf seien "als straßenverkehrsrechtliche Regelungen mit Bundesrecht offensichtlich unvereinbar", da dem Landesgesetzgeber laut Grundgesetz die erforderliche Gesetzgebungskompetenz fehle.
Mehr als 100 000 Unterschriften hatten die Initiatoren im Herbst für den Antrag auf das Volksbegehren gesammelt - mehr als viermal so viele wie nötig. Das Bündnis forderte vom Freistaat ein neues Radgesetz und eine Änderung weiterer Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes. Das Ziel: der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen. Der Gesetzentwurf ist nun aber gescheitert.
Das Bündnis, hinter dem neben dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) auch zahlreiche Naturschutzverbände und Parteien stehen, kündigte am Mittwoch an, sich weiterhin an der Debatte zu beteiligen und auch im Bund stärker auf Verbesserungen hinzuwirken. Der Beschluss sei jedoch ein "Rückschritt für die Mobilitätswende", sagte Martin Geilhufe vom Bund Naturschutz.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sah sich durch die Entscheidung der Richter bestätigt. In einer Pressemitteilung gab er aber an, die Ziele der Radentscheid-Initiatoren zu teilen. "Bayern ist ein Radlland und wir werden den Radverkehr deutlich attraktiver und vor allem auch sicherer machen."
Auf Twitter sendet Ministerpräsident Söder die Botschaft aus: Gesetze können wir am besten
Kurz nach dem Beschluss vom Mittwoch hatte sich auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zu Wort gemeldet. Auf Twitter nahm er zwar nicht direkt Bezug auf das gescheiterte Volksbegehren, teilte aber sicher nicht zufällig Fotos eines Spatenstichs für den Radschnellweg zwischen Nürnberg und Erlangen. "Heute starten wir das größte Projekt der Radoffensive Bayerns", kündigte er an. Die Botschaft ist klar: Die Staatsregierung braucht beim Gesetzemachen keine Unterstützung von anderen. Im Zweifel macht sie sich sie die Anliegen populärer Volksbegehren zu eigen - so war es schon beim erfolgreichen Bienen-Volksbegehren vor vier Jahren. Und so ist es auch beim Radentscheid.
Vor gut zwei Wochen hatten CSU und Freie Wähler einen eigenen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt - nachdem die Koalition Forderungen nach einem solchen Gesetz jahrelang ignoriert hatte. Doch im Jahr der Landtagswahl schien es plötzlich opportun, sich als Freund Hunderttausender Radfahrer in Bayern zu präsentieren.
Bis 2030 sollen demnach in Bayern 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Den Initiatoren des Rad-Volksbegehrens geht der Gesetzesentwurf allerdings nicht weit genug. Sie kritisieren zudem, nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetzes beteiligt worden zu sein. Das juristische Scheitern des Volksbegehrens will Bernadette Felsch, die Vorsitzende des ADFC in Bayern, zum Anlass nehmen, um doch noch Einfluss auf den Entwurf der Regierung zu nehmen. "Denn dieser ist noch unzureichend für die Sicherheit der Radfahrenden in Bayern", sagt sie.