Süddeutsche Zeitung

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz:"Wir nehmen die Bedenken ernst"

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Von Dietrich Mittler, München

An diesem Mittwoch soll der Gesetzentwurf mit dem sperrigen Namen "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" im Landtag in die erste Lesung gehen. Gerade noch rechtzeitig, damit dieses - wie geplant - in der nun auslaufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

Die Oppositionsparteien schießen indes aus allen Rohren. Die Grünen forderten, man dürfe psychisch Kranke nicht in die Nähe von Straftätern rücken. Und Kathrin Sonnenholzner (SPD), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, sagte, sie werde "alles tun, um dieses Gesetz in seiner jetzigen Form zu verhindern". Es sei "eine Katastrophe für die psychisch Kranken", laufe es doch auf deren Stigmatisierung hinaus.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wies das am Dienstag nach der Kabinettssitzung zurück. "Wir wollen niemanden stigmatisieren und nehmen die Bedenken ernst", betonte er. Der Schutz der Bevölkerung und der Betroffenen seien wichtige Güter, und dem solle das Gesetz Rechnung tragen. Die Staatsregierung sei noch "offen für Veränderungen". Hinter den Kulissen haben einige solcher Änderungen konkrete Form angenommen.

Etwa, was die umstrittene Unterbringungsdatei betrifft, die neu eingerichtet werden soll. In dieser mehreren Behörden zugänglichen Datei soll nun nicht mehr - was auch auf massive Kritik des bayerischen Datenschutzbeauftragten gestoßen war - der Untersuchungsbefund der Ärzte aufgenommen werden. Auch wird auf die geplante Institution von Unterbringungsbeiräten verzichtet, statt dessen wolle man die bereits bestehenden Besuchskommissionen stärken, wie dies die Bezirke gefordert hatten.

Geplant war das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz als großer Wurf, der Aufsehen und Beifall hervorrufen sollte. Es kam anders: Psychiatrie-Erfahrene und ihre Angehörigen bilden längst mit Psychiatern, Wohlfahrtsverbänden und dem Bayerischen Bezirketag eine geschlossene Front. Der vorliegende Gesetzentwurf werfe das Bemühen um psychisch Kranke um Jahre zurück.

Im Sozialministerium, zuständig für den heftig kritisierten Unterbringungsteil, ist angesichts dieses Proteststurms die Betroffenheit groß: Man werde hier entweder völlig missverstanden oder mutwillig falsch wiedergegeben. Natürlich gehe es um den Schutz der Allgemeinheit vor potenziell gefährlichen psychisch Kranken, aber man habe doch auch den psychisch Kranken entgegen kommen wollen.

Gegenüber den Bezirken hat Sozialministerin Kerstin Schreyer bereits signalisiert, sie sei zu Änderungen bereit. So etwa könne man ja bei der scharf kritisierten Unterbringungsdatei die Dauer der Speicherung von fünf Jahren auf ein Jahr senken. Oder gar, so ist hinter der Hand zu hören, auf ein halbes Jahr. Das Dilemma: Insbesondere das Innenministerium hat diese lange Speicherung gefordert. Ob es sich bewegt, ist fraglich.

Durch die CSU aber auch die Ministerien verläuft derzeit eine unsichtbare Front zwischen dem Law-and-Order-Flügel und den Sozialpolitikern. Unter Letzteren gibt mittlerweile sogar einige, die als "Ultima Ratio" erwägen, das aus zwei Teilen bestehende Gesetz aufzusplitten und zunächst nur den auf Lob stoßenden Hilfe-Teil zu verabschieden. Nach Informationen der SZ hat diese Notlösung bereits auch Gesundheitsministerin Melanie Huml in Erwägung gezogen.

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Quelle:
SZ vom 18.04.2018
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