Psychiater Nedopil über Mollath:"Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar"

Prozess Gustl Mollath

Gustl Mollath in einem Gerichtssaal des Landgerichts Regensburg

(Foto: dpa)

Gustl Mollath ist nach Einschätzung von Norbert Nedopil, einem der bekanntesten forensischen Psychiater, nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit. Das bedeutet auch: Der Angeklagte ist voll schuldfähig.

Von Ingrid Fuchs

  • Am 13. Verhandlungstag gegen Gustl Mollath geht es um den geistigen Zustand des Angeklagten. Psychiater Norbert Nedopil hält Mollath für nicht mehr gefährlich.
  • Nedopil schätzt Mollath als als kompromisslos, penetrant, rigide und misstrauisch ein - und rechtfertigt die alten Expertisen.
  • Die Verteidigung ist unzufrieden mit dem Gutachten.

Mollath ist keine Gefahr für die Allgemeinheit

Ist Gustl Mollath gefährlich oder nicht? Diese Frage soll der Psychiater Norbert Nedopil am 13. Verhandlungstag des Wiederaufnahmeverfahrens gegen den 57-Jährigen beantworten. Er ist vor dem Prozess vom Landgericht Regensburg beauftragt worden, den geistigen Zustand Mollaths zu untersuchen. Sein Ergebnis: Mollath ist nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie seien daher nicht anzunehmen, sagt Nedopil. "Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar", betonte der forensische Experte aus München. Der Angeklagte habe außer den vorgeworfenen Taten keinerlei wahnhafte Handlungen gezeigt. Demnach sei Mollath auch voll schuldfähig, die Bewertung obliege jedoch dem Gericht.

Was bedeutet das für Mollath?

Schuldfähig - was bedeutet das für Mollath? Zunächst nichts. Denn die Möglichkeit einer Verschlechterung, die reformatio in peius, ist im Wiederaufnahmeverfahren nicht zulässig. Das heißt: Die Rechtsfolgen dürfen für Mollath nicht negativer ausfallen als beim ersten Verfahren. Weil Mollath wegen Schuldunfähigkeit 2006 freigesprochen wurde, kann das Gericht hinter diesen Freispruch nicht zurück. Es darf Mollath also nicht zu einer Haft- oder Geldstrafe verurteilen, selbst wenn es zur Auffassung käme, dass er die ihm zu Last gelegten Taten begangen hat.

Danach sieht es nach 13 Verhandlungstagen aber sowieso nicht aus. Alle bislang geladenen Zeugen haben ausgesagt. Sowohl der rechtsmedizinische als auch der technische Sachverständige halten die Vorwürfe gegen Mollath für nicht nachweisbar.

Mollath verweigerte Begutachtung

Die zuständige 6. Strafkammer am Landgericht Regensburg begründete die Bestellung des Gutachters unter anderem mit der "Vorgeschichte" des Falls. Es wäre verfahrensrechtlich unangemessen, wenn das Gericht in einem solchen Fall kein Gutachten in Auftrag geben würde. Schon lange bevor das Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg anfing, stellte Mollath klar, dass er sich nicht begutachten lassen würde - wegen seiner bisherigen negativen Erfahrungen mit Psychiatern.

Deshalb blieb auch Nedopil nur die Möglichkeit, sein Gutachten nach Aktenlage und aufgrund von Eindrücken aus der Verhandlung zu erstellen. Weil Mollath auch das vermeiden wollte, verlangte er am ersten Prozesstag, Nedopil aus dem Gerichtssaal verweisen zu lassen. Doch die Vorsitzende Richterin Elke Escher gab dem Wunsch des Angeklagten nicht statt: Der Psychiater blieb und Mollath kündigte an, zu schweigen.

Untersuchungen waren nicht ausreichend

Nedopil erläutert am Freitag vor Gericht, dass der von seinen Kollegen formulierte Verdacht einer wahnhaften Störung damals nicht abwegig gewesen sei. Es hätte aber weitere Untersuchungen geben müssen, betont er. Den Angeklagten schätzt er als kompromisslos, penetrant, rigide und misstrauisch ein. Und er sieht Zeichen von mangelnder Flexibilität, Rechthaberei und Selbstüberschätzung. Letztere scheine bei manchen Aussagen durch, etwa wenn Mollath vom "größten Schwarzgeldskandal aller Zeiten" spreche.

Dies seien zwar Faktoren, aus denen sich eine Persönlichkeitsstörung entwickeln könnte. Für eine solche Diagnose sei jedoch eine umfangreiche Begutachtung unter Mithilfe Mollaths nötig - genau die hat Mollath aber verweigert. Da klingt es fast paradox, als er bei der Befragung des Gutachters nach zahlreichen Nachfragen vom Gericht unterbrochen wird und daraus schließt: "Herr Nedopil hat falsche Eindrücke gewonnen. Ich könnte sie ausräumen, darf es aber nicht",

Mollath ist unzufrieden mit dem Gutachten

Die Verteidigung bewertet das Gutachten als den Versuch, jeder Seite gerecht zu werden. "Das wird es aber nicht, vor allem nicht Gustl Mollath", sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate. Die Expertise werde nur der Zunft der Psychiater gerecht, die nicht kritisch beurteilt werde. Auch Mollath selbst ist nicht zufrieden. Er glaube, dass der Experte "lediglich seine Kollegen schützen will". Das Bild, dass Gutachter Nedopil von ihm zeichne, sei hauptsächlich von Aussagen seiner Ex-Frau und deren Umfeld geprägt.

Anklage wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung

Im Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg geht es um Vorwürfe, die auch schon in einem früheren Prozess verhandelt wurden. Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Laut Anklage hat Mollath sich an Menschen rächen wollen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich sonst irgendwie gegen ihn gewandt hatten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

Urteil soll im August fallen

Das Gericht hat bis Mitte August weitere vier Verhandlungstage angesetzt, will aber noch über einige Beweisanträge entscheiden. Nach derzeitigem Stand könnten die Plädoyers am 8. August gehalten werden. Ein Urteil ist dann in der darauffolgenden Woche geplant.

Mit Material aus den Agenturen

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