Psychiater im Fall Mollath:Gutachten aus der Ferne

Bezirkskrankenhaus Bayreuth

Das Bezirkskrankenhaus in Bayreuth, in dem Gustl Mollath einsitzt. 

(Foto: dpa)

Gustl Mollath, der seit fast sieben Jahren in der Psychatrie sitzt, ist von mehreren Experten begutachtet worden. Doch die meisten haben ihn gar nicht selbst untersucht, sondern beziehen sich nur auf die Expertisen der anderen.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Seit fast sieben Jahren sitzt Gustl Mollath, 56, in der geschlossenen Psychiatrie. Als Beleg für einen angeblichen Wahn führten Gutachter und Gerichte immer wieder Mollaths Angaben über illegale Geldgeschäfte bei der Hypo-Vereinsbank (HVB) an, in die auch seine Frau verwickelt sei. Heute weiß man, dass viele der Vorwürfe zutrafen; HVB-interne Revisoren haben dies festgestellt. Wie aber kam Mollath in die Psychiatrie? Die SZ dokumentiert die Gutachten, die über ihn erstellt wurden. Dabei fällt auf: Knapp fünf Jahre war Mollath in der Psychiatrie, ohne dass einer der Gutachter, die für seine Unterbringung plädierten, ihn selbst untersucht hatte.

Im September 2003 erstellt eine Fachärztin der Institutsambulanz am Bezirksklinikum Erlangen die erste "ärztliche Stellungnahme" im Fall Mollath. Sie attestiert, es sei davon auszugehen, dass Mollath "mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung" leide. Einzige Quelle der Medizinerin ist die Ehefrau Mollaths - jene Frau also, die ihren Mann wegen einer angeblichen Misshandlung aus dem Jahr 2001 angezeigt hatte.

Wenige Tage vor Beginn der Verhandlung gegen Mollath am Amtsgericht Nürnberg besucht die Ehefrau die Klinik und schildert das angebliche Verhalten ihres Mannes. Die Ärztin bescheinigt ihr eine "von psychiatrischer Seite in sich schlüssige" Darstellung. Die Ärztin gibt also eine Stellungnahme über einen Mann ab, den sie nie gesehen hat. Sie tut dies offenbar auf Anfrage einer Privatperson - und ihre einzige Quelle ist: eben diese Privatperson. Entspricht das den Regeln der Klinik?

Die Erklärung der Klinik auf eine SZ-Anfrage vor wenigen Tagen fällt dürr, aber eindeutig aus: "Ohne Beauftragung einer berechtigten Institution (z.B. Gerichte) und ohne Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht geben die Bezirkskliniken Mittelfranken keine Stellungnahme an Dritte ab." Außerdem: "Eine medizinische Stellungnahme über Dritte ohne persönliche Visitation ist in den Bezirkskliniken Mittelfranken generell nicht üblich." Mit anderen Worten: Die Ärztin hat - warum auch immer - offenbar eklatant gegen die Regeln der Klinik verstoßen.

Das Amtsgericht Nürnberg beschließt 2003 kurz nach Ausstellung dieser "ärztlichen Stellungnahme" dennoch die Aussetzung des Verfahrens. Der Grund: Mollath müsse psychiatrisch untersucht werden.

Das erste umfassende Gutachten

Das erste umfassende Gutachten in der Sache stammt 2005 von Klaus Leipziger, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Grundlage sind nach seinen Angaben die Gerichtsakten und die "Erkenntnisse", die Klinikmitarbeiter über Mollath gewonnen haben, seit dieser von Februar 2005 an gegen seinen Willen für fünf Wochen zur Begutachtung dort untergebracht wurde. Untersucht hat Leipziger Mollath nicht. Wie im Gutachten beschrieben, lehnte es Mollath ab, mit ihm ohne Zeugen zu sprechen. Mollath misstraue dem Arzt - wegen dessen Verhaltens in der Klinik.

Der Fall Mollath

Mollath sitzt seit fast sieben Jahren in der Psychiatrie - wegen angeblichem Schwarzgeldwahn. Inzwischen steht fest: viele seiner Vorwürfe sind wahr.

(Foto: Report Mainz/dapd)

Auffällig, schreibt Leipziger in seinem Gutachten, sei das "negativistische Weltbild" Mollaths, in dem dieser "der Benachteiligte" sei: "Es mutet an, dass es sich um ein paranoides Umdenken handelt, insbesondere die 'Schwarzgeldkreis'-Verschwörung gegen ihn." Frage man Mollath, ob er Stimmen höre, so antworte dieser: Er höre "eine innere Stimme, die ihm sage, er sei ein ordentlicher Kerl".

In einem Gespräch mit der Oberärztin habe Mollath geäußert, er sei "nur seinem Gewissen verpflichtet. Er kämpfe für die Menschenrechte, setzte sich gegen Geldwäscherei ein". Auf der Station sei Mollath "meinungsweisend tätig" gewesen: Er habe Schriftstücke verfasst und diese auf der Station aufgehängt.

Der Befund Leipzigers 2005 wird sich später fast identisch im Urteil des Nürnberger Landgerichts 2006 finden: Mollath habe "in mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem" entwickelt. Leipziger nennt "den Bereich der Schwarzgeldverschiebungen, in dem der Angeklagte unkorrigierbar der Überzeugung" sei, eine Reihe von Personen aus dem Geschäftsfeld seiner Ex-Frau, diese selbst "und nunmehr auch beliebige weitere Personen" seien in dieses komplexe System der Geldverschiebung verwickelt. Als einzige dieser beliebigen Personen benennt Leipziger - wie später auch das Urteil am Landgericht - einen Gerichtsgutachter. Dieser freilich hatte sich selbst für befangen erklärt.

Neben dem angeblichen Schwarzgeldwahn Mollaths nennt Leipziger einen weiteren wesentlichen Punkt des "paranoiden Systems". Es sei dessen "krankhaft überzogene Sorge um seine Gesundheit, die Ablehnung der meisten Körperpflegemittel". Tatsächlich hatte Mollath in den ersten Tagen seines erzwungenen Aufenthalts in Bayreuth darauf hingewiesen, er wasche sich aufgrund diverser Allergien seit Jahren lediglich mit Kernseife. Als er eine solche nicht bekommt, weigert er sich aus Protest zunächst, sich zu waschen. Ende Februar 2005 folgt der Eintrag in den Klinikakten, Mollath führe "seine Körperhygiene nun selbst (mit Kernseife)" durch. Er zeige nun ein "äußerlich ordentliches Erscheinungsbild", trinke viel Tee und Mineralwasser, habe "regen Kontakt mit einem Mitpatienten" und mache "Gesellschaftsspiele im Aufenthaltsraum". Gefehlt hat ihm bis dahin offenbar: eine Kernseife.

Querulatorische Züge

2007 ist Mollath in der Psychiatrie in Straubing untergebracht. Für die Frage, ob er einen Betreuer brauche, wird als Gutachter Hans Simmerl beauftragt. Er ist Leitender Arzt in der Bezirksklinik Niederbayern, hat eigenen Angaben zufolge "mehr als 5000 Wahnkranke" untersucht. Er hört davon, dass Mollath sich nicht untersuchen lassen wolle. So etwas, sagt Simmerl im SZ-Gespräch, habe ihn noch nie davon abgehalten, es dennoch zu versuchen. Simmerl fährt nach Straubing, stellt sich vor. Und Mollath lässt sich untersuchen.

Simmerl kommt zum Befund: Mollath sei bewusstseinsklar, allseits orientiert und psychomotorisch auffällig ruhig, lasse "kritische Zwischenfragen problemlos zu". Er sei in der Lage, Thesen kritisch zu hinterfragen und einzuräumen, dass er sich in seinen Überzeugungen "etwas verrannt" haben könnte. Mit Gewissheit bleibe er aber bei seiner Darstellung der Schwarzgeldkonten seiner Ehefrau in der Schweiz, "die er als Ausgangspunkt sämtlicher folgender Ereignisse" sehe.

Man könne feststellen, dass die Schilderungen Mollaths "nicht bizarr, völlig unrealistisch" oder "kulturfremd" seien. Die Kriterien für Wahnideen seien mit Sicherheit nicht erfüllt, schreibt Gutachter Simmerl. Auch ansonsten habe sich bei der Untersuchung kein Hinweis für eine psychotische Erkrankung ergeben - eher Hinweise für querulatorische Züge und eine "rechthaberische Grundhaltung". Mollath sei "als geschäftsfähig anzusehen".

Gutachten von Berlin aus

Mollath kommt nicht frei. Die Strafvollstreckungskammer beauftragt vielmehr 2008 Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Charité, mit einem Gutachten. Mollath ist einverstanden, er will sich von Kröber untersuchen lassen. Mollath stellt aber zwei Bedingungen: Er will vorher seine Krankenakten einsehen, um eventuell dort falsch dargestellte Sachverhalte im Gespräch richtigstellen zu können. Und er will rechtzeitig über den Zeitpunkt der Untersuchung informiert werden. Mollath befürwortet Kröber als Gutachter, weil er einen Aufsatz gelesen habe, in dem Kröber beschrieben habe, dass ein ordentliches Gutachten damit anfange, dass man sich als Gutachter rechtzeitig anmelde.

Mollath, heißt es im Gutachten 2011, sei "aber ohne vorherige Ankündigung an einem Tag, als Kröber noch jemand anderen in Bayreuth untersuchte, um halb sechs aufgerufen" worden. Mollath habe deshalb gleich das Bauchgefühl gehabt: "Wie geht das schon los?" Deshalb habe er die Untersuchung an diesem Tag abgelehnt.

Kröber erstellt trotzdem ein Gutachten: von Berlin aus, nach Aktenlage. Er zitiert die Erlanger Ärztin und Leipziger, die Mollath nie untersucht haben. Beschrieben wird, wie Mollath bei der Aufnahme in Bayreuth "ungepflegt gewirkt" habe. Wie er gefordert habe, sich mit Kernseife waschen zu dürfen. Wohlgemerkt: Das war so während zweier Wochen im Februar 2005. Kröbers Gutachten entsteht im Juni 2008.

Auch für den Kollegen Simmerl findet Körber keine gnädigen Worte. Dessen Gutachten stützte sich im Wesentlichen "auf die einmalige Exploration". Simmerl habe es "offenbar durchaus für naheliegend halten" wollen, dass Mollaths Frau in "Geldverschiebegeschichten mit der Schweiz verwickelt war, dass die Beschuldigungen von Herrn Mollath mithin wahr sind." Kröber, der Professor aus Berlin, urteilt süffisant über den Psychiater aus Niederbayern: "Bei Kenntnis der Sachlage vermag dieses Gutachten Dr. Simmerl durchaus Verwunderung zu erwecken." Die wahnhafte Störung Mollaths sieht Kröber bestätigt.

Stimmt die Darstellung Mollaths, was den Ablauf der gescheiterten Untersuchung betrifft? Kröber antwortet auf SZ-Anfrage, er kündige seine Besuche auswärtiger Kliniken oder Haftanstalten an, meist ein bis zwei Wochen vorher. Er bitte darum, auch die Untergebrachten zu informieren: "In Bayern funktioniert das manchmal, manchmal auch nicht (besonders in Haftanstalten glauben mache, es sei sicherer, wenn der Gefangene erst am gleichen Tag informiert wird)." In der Straubinger Klinik habe man ihm erst mitgeteilt, Mollath wolle nicht untersucht werden. Am nächsten Tag habe ihm Mollath mitgeteilt, bevor er mit ihm rede, "müsse er Einblick in seine Krankenakten bekommen".

In der Zeit danach urteilen die Strafvollstreckungskammern aufgrund interner Stellungnahmen aus der Psychiatrie. Mollath wird attestiert, er sei unverändert der Ansicht, "Opfer des Bankensystems" zu sein. Erst danach überprüfen wieder externe Gutachter. Von beiden lässt sich Mollath 2011 untersuchen. Der eine hält die Unterbringung Mollaths für gerechtfertigt. Der andere Gutachter nicht, der von der zu diesem Zeitpunkt gegründeten "Arbeitsgemeinschaft Solidarität mit Gustl Mollath" beauftragt wurde. Die Strafvollstreckungskammer entscheidet sich daraufhin für eine weitere Unterbringung Mollaths.

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