Prüfverfahren:Verwirrung um millionenschweren Wittelsbacher-Fonds

Prüfverfahren: An ihn fließt der größte Einzelanteil aus dem Fonds: Franz Herzog von Bayern ist der Chef des Hauses Wittelsbach - und zählt damit immer noch zu den einflussreichsten Persönlichkeiten im Freistaat.

An ihn fließt der größte Einzelanteil aus dem Fonds: Franz Herzog von Bayern ist der Chef des Hauses Wittelsbach - und zählt damit immer noch zu den einflussreichsten Persönlichkeiten im Freistaat.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Der Landtag beschäftigt sich mit der Frage, wie weit der Freistaat die Finanzen des Wittelsbacher-Fonds kontrollieren darf.
  • Der Ausgleichsfonds wurde 1923 als Kompromiss zwischen dem Freistaat und der früheren Herrscherfamilie Wittelsbach gegründet.
  • Er hat ein Vermögen von etwa 350 Millionen Euro.

Abschaffen will ihn zumindest offiziell niemand, dennoch beschäftigt er den bayerischen Landtag: ein Fonds, der jedes Jahr etwa 13 Millionen Euro an die ehemalige Königsfamilie zahlt. Es geht um die Frage, wie weit der Freistaat die Finanzen des Fonds kontrollieren darf. Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF) wurde 1923 als Kompromiss zwischen dem Freistaat und der früheren Herrscherfamilie Wittelsbach gegründet. Er hat ein Vermögen von etwa 350 Millionen Euro.

Seit 1978 ist der WAF von der Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) befreit. Die Grünen wollen nun, dass die Staatsregierung diese Befreiung widerruft. Es gebe "keinen sachlichen Grund" für die Befreiung, heißt es in dem Antrag, zumal Bayern bei der Verwaltung des Fonds mitredet und dessen Vermögen an den Freistaat fiele, wenn das Haus Wittelsbach ausstirbt.

Im Haushaltsausschuss plädierte am Mittwoch Volkmar Halbleib (SPD) für eine Änderung - auch, weil es einen Rechtsstreit zwischen Freistaat und WAF um die Frage gab, wie viel Geld der Fonds ausschütten darf. Hans Herold (CSU) sprach sich dagegen aus: Die Jahresabschlüsse des WAF werden von einem Wirtschaftsprüfer testiert, es gebe kein "erhebliches finanzielles Interesse" des Freistaats an einer Prüfung durch den ORH.

Eine Vertreterin des Finanzministeriums erklärte, es stimme nicht, dass der ORH den WAF nicht prüfen dürfe. Die Befreiung sei einvernehmlich von Finanzministerium und ORH beschlossen worden, "wenn der ORH das Einvernehmen nicht mehr gäbe, könnte er wieder prüfen". Thomas Mütze (Grüne) sagte, diese Auskunft stehe im "kompletten Widerspruch" zur Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage von 2014. Die Abstimmung über den Grünen-Antrag wurde verschoben, bis die Rechtslage geklärt ist.

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