Prozesse - Schweinfurt:Plädoyers im Schweinfurter Missbrauchsprozess erfolgt

Bayern
Der Angeklagte (2.v.l.) sitzt bei Prozessbeginn neben seiner Rechtsanwältin im Gerichtssaal. Foto: Carolin Gißibl/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Schweinfurt (dpa/lby) - Nach einer Kontaktanfrage auf einer Autobahntoilette wird einem Mann ein Mädchen zum Missbrauch angeboten und er willigt ein: Die Staatsanwaltschaft hat nun für ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten wegen des Missbrauchs einer Jugendlichen gefordert, wie ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Mittwoch mitteilte.

Der Mann ist ursprünglich wegen schwerem sexuellen Kindesmissbrauchs und der Verbreitung pornografischer Schriften angeklagt. Der Grund für das jetzt erfolgte Plädoyer der Staatsanwaltschaft und eine damit womöglich mildere Strafe: Es sei "nicht widerlegbar", dass der Angeklagte davon ausging, dass das Kind zum Tatzeitpunkt bereits 14 Jahre alt war. Sollte ein Kindesmissbrauch nicht nachweisbar sein, könnte die Strafe geringer ausfallen.

Die Verteidigung forderte wegen der Verbreitung pornografischer Schriften eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60,00 Euro und plädierte im übrigen Anklagepunkt für einen Freispruch. Das Urteil soll an diesem Freitag fallen.

Der Anklage zufolge hatte der 50-Jährige einen Zettel mit seiner Handynummer auf der Toilette eines Autobahnparkplatzes in Unterfranken ausgehängt. Angeboten wurde ihm ein Kind durch den Lebensgefährten der Mutter des Opfers. In mindestens zwei Fällen soll sich der Deutsche im Juli 2020 an der damals Elfjährigen vergangen haben. Vor Gericht gab der 50-Jährige an, sich nicht bewusst gewesen zu sein, dass das Mädchen zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt war.

Der Lebensgefährte hatte selbst das Mädchen mehrfach missbraucht. Im Mai wurde der 49-Jährige unter anderem wegen schwerer Zwangsprostitution, schweren sexuellen Missbrauchs und wegen des Herstellens von kinderpornografischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Urteil gegen den Deutschen ist jedoch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Revision einlegte.

Ein Verfahren gegen die Mutter wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern durch Unterlassen beginnt am 29. Juni.

© dpa-infocom, dpa:210602-99-835767/2

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