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Prozesse - Regensburg:Parteispenden-Prozess: Geldstrafe contra Freispruch

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Regensburg (dpa/lby) - Der vorletzte Verhandlungstag im Prozess um Parteispenden im Regensburger Kommunalwahlkampf 2014 ist mit den Plädoyers und dem letzten Wort des Angeklagten zu Ende gegangen. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier forderte für den angeklagten früheren CSU-OB-Kandidaten Christian Schlegl eine Geldstrafe in Höhe von 42 000 Euro. Verteidiger Konrad Brenninger plädierte am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg auf Freispruch. Das Urteil soll am 11. Mai gesprochen werden.

In dem Verfahren geht es um Parteispenden aus der Immobilienbranche in Höhe von rund 160 000 Euro, die der Anklage nach mittels Strohmännern beziehungsweise Scheinrechnungen geflossen sind, um ihre Herkunft zu verschleiern. Die vermeintlichen Spender machten die Spenden bei ihren Einkommenssteuererklärungen geltend, weswegen dem Fiskus Geld verloren ging.

Die Staatsanwaltschaft legte dem 48-Jährigen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - 21 Fälle, verteilt auf drei Tathandlungen - sowie zwei uneidliche Falschaussagen zur Last. Der Ankläger sah in Schlegl eine der Hauptfiguren im Regensburger Parteispendenskandal. Er habe von den Verschleierungen bei den Spenden gewusst und die Konsequenzen im steuerlichen Bereich erkannt. Der Angeklagte habe sich damit um seines Vorteiles Willen abgefunden gehabt - schließlich habe er Oberbürgermeister werden wollen und zudem 10 500 Euro für private Zwecke abgezweigt.

Zu Gunsten des Angeklagten wertete der Staatsanwalt, dass die Taten lange zurückliegen und sich der 48-Jährige aus der Politik zurückgezogen habe, weswegen keine Wiederholungsgefahr bestehe. Allerdings habe es kein Schuldeingeständnis gegeben. Zudem habe Schlegl mehrere Personen in die Strafbarkeit hineingezogen. Die Taten dürfe man nicht verharmlosen, das Vorgehen sei "kriminellst".

Der Verteidiger führte aus, dass sein Mandant in die Erstellung der Spendensysteme nicht eingebunden gewesen sei, bei den Scheinrechnungen beispielsweise sei ihm auch das steuerliche Ziel des Bauunternehmers nicht klar gewesen. Anders als andere im Verfahren beteiligte Bauunternehmer sei sein Mandant nicht selbstständig tätig und mit dem komplexen Steuerrecht nicht so vertraut gewesen. Der Anwalt forderte in allen Anklagepunkten einen Freispruch.

In seinem letzten Wort sagte Schlegl, er sei seinem eigenen Anspruch an Gespür für Fehlverhalten nicht gerecht geworden und würde heute manches kritischer hinterfragen. Der Prozess sei eine Tortur gewesen. Er habe sich wie ein Schwerverbrecher gefühlt und sei froh, wenn das langjährige Verfahren beendet sei.

© dpa-infocom, dpa:210503-99-452616/4

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