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Prozesse - Regensburg:Parteispenden-Prozess: Angeklagter schweigt zu Vorwürfen

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Regensburg (dpa/lby) - Eine Vielzahl an Politikern und Immobilienunternehmern aus Regensburg ist im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2014 ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten, etliche haben sich Prozessen stellen müssen. Im Fokus der Justiz stand dabei auch der Umgang mit Parteispenden. Am Donnerstag hat vor dem Landgericht der oberpfälzischen Stadt das nächste Hauptverfahren begonnen. Auf der Anklagebank: der frühere OB-Kandidat der CSU, Christian Schlegl. Er schwieg zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.

Die Staatsanwaltschaft legte dem 48-Jährigen Verstöße gegen das Parteiengesetz, Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie uneidliche Falschaussage vor. Schlegls Anwalt Konrad Brenninger beantragte die Einstellung des Verfahrens. Aus seiner Sicht weist die Anklageschrift Mängel an der sogenannten Umgrenzungsfunktion auf.

Das bedeute, erläuterte Brenninger, dass wesentliche Teile der Anklage zu unpräzise seien und die Anwälte darauf nur schwer ihre Verteidigung aufbauen könnten. So würden dem Mandanten Handlungen zum Vorwurf gemacht, die bezüglich Zeit, Ort und sachlicher Reichweite in der Anklageschrift nicht hinreichend beschrieben seien. Das müsse die Strafkammer nun prüfen. Sollte sie zu demselben Schluss kommen, wäre die Anklageschrift unwirksam. Über die Verfahrenseinstellung müsse die Kammer bis spätestens zum Urteil eine Entscheidung treffen.

Bei den Schlegl vorgeworfenen Verstößen gegen das Parteiengesetz geht es um Wahlkampfspenden in Höhe von 100 000 Euro aus der Immobilienbranche anlässlich seiner OB-Kandidatur, deren Herkunft mittels Strohmännern und Scheinrechnungen verschleiert worden sein soll. Die Übernahme von Wahlkampfausgaben in Höhe von knapp 60 000 Euro durch einen Immobilienkonzern soll ebenfalls mittels Scheinrechnungen verschleiert worden sein.

Die zur Last gelegte Beihilfe zur Steuerhinterziehung bezieht sich auf die der Anklage nach fingierten Spenden der Strohmänner, die diese in ihrer Einkommenssteuerklärungen geltend gemacht haben, so dass dem Staat Steuereinnahmen entgangen sein sollen. Zudem soll Schlegl bei seiner Zeugenaussage im ersten Prozess gegen Joachim Wolbergs 2018 eine uneidliche Falschaussage abgelegt haben.

Der Prozess gegen Schlegl wird am 12. April fortgesetzt, das Urteil könnte am 4. Mai fallen. Als Zeugen sollen unter anderem Spender, Bauunternehmer sowie Mitglieder des damaligen Wahlkampfteams gehört werden. Schlegl war bei der Kommunalwahl 2014 in Regensburg gegen den damaligen SPD-Kandidaten Wolbergs angetreten. Aus der Stichwahl ging Wolbergs als Gewinner hervor und trat im Mai 2014 sein Amt als Oberbürgermeister an.

Im Juni 2016 wurden Ermittlungen gegen Wolbergs öffentlich. In zwei Prozessen wurde er zum einen im Juli 2019 in zwei Fällen der Vorteilsnahme sowie zum anderen im Juni 2020 in einem Fall der Bestechlichkeit verurteilt. Von zahlreichen weiteren Vorwürfen wurde der Politiker freigesprochen. Er ist mittlerweile aus der SPD ausgetreten und sitzt seit 2020 für die von ihm mitbegründete Wählervereinigung "Brücke" im Regensburger Stadtrat.

Ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit Wahlkampfspenden soll am 8. November beginnen. Dann steht der CSU-Landtagsabgeordnete Franz Rieger in Regensburg vor Gericht. Ihm werden Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Einwerbung und Verschleierung von Wahlkampfspenden im Jahr 2013 vorgeworfen. Rieger kandidierte damals für den Bayerischen Landtag. Der Politiker weist die Vorwürfe zurück. Es sind acht Verhandlungstage geplant.

© dpa-infocom, dpa:210407-99-117207/5

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