Prozesse - Neudrossenfeld:OLG: Nachbarin muss Gestank von Ziegenbock nicht dulden

Bamberg
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Bayreuth/Neudrossenfeld (dpa/lby) - Der Ziegenbock einer Familie im Landkreis Kulmbach stinkt gewaltig - das hat nun eine weitere Instanz der bayerischen Gerichte bestätigt. Die Nachbarin könne verlangen, dass die durch Ziegenhaltung verursachten Geruchsemissionen unterlassen werden. Das habe nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg festgestellt, teilte das Landgericht Bayreuth am Dienstag mit. Die Ziegenhalter hatten gegen das Urteil des Bayreuther Gerichts vom September 2020 Berufung eingelegt.

Der Rechtsstreit schwelte schon seit Jahren. Geklagt hatte die Nachbarin des Anwesens, auf dem eine Ziegenherde mit einem Ziegenbock gehalten wird. Der zuständige Senat des Oberlandesgerichts überzeugte sich im August 2021 wie bereits zuvor Richter des Landgerichts selbst auf dem Anwesen im Landkreis Kulmbach von den Düften.

Das Ergebnis: "Das Landgericht habe nachvollziehbar und zutreffend festgestellt, dass von der Ziegenhaltung der Beklagten, insbesondere durch die Haltung des Ziegenbocks, dem Grundeigentum der Klägerin üble Gerüche zugeführt würden." Die Geruchsbeeinträchtigungen, seien "wesentlich". Der ungestörte Aufenthalt auf dem Nachbargrundstück sei beeinträchtigt, das führe wiederum zur Beeinträchtigung des Eigentums. Die Entscheidung des OLG, die laut Landgericht bereits am 16. November gefällt worden war, ist rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:211130-99-203441/3

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