Prozesse - München:Streit um totes Sportpferd: Tierarzt hat Erfolg vor BGH

Baden-Württemberg
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Der Rechtsstreit um den Tod eines Sportpferdes nach einer tierärztlichen Behandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) München muss erneut aufgerollt werden. Der zur Zahlung von 250.000 Euro Schadenersatz verurteilte Mediziner war mit einer Revision gegen die Schadenshöhe erfolgreich, wie aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) hervorgeht. Der Tierarzt aus Oberbayern hatte gefordert, die Klageforderung abzuweisen, soweit sie 50.000 Euro für den Verlust des Pferdes übersteigt.

Das wertvolle Tier mit dem Namen Donna Asana gehörte einer Halterin aus Österreich und sollte an den Olympischen Spielen teilnehmen. Wegen eines Hustens wurde es 2010 von dem Tierarzt homöopathisch behandelt, starb jedoch danach wegen eines anaphylaktischen Schocks. Daraufhin kam es zum Prozess vor dem Landgericht München II, das eine Schadenersatzsumme von 250.000 Euro für angemessen hielt. Der Tierarzt ging in Berufung, hatte aber keinen Erfolg. Die Revision beschränkte der Senat auf die Höhe des geltend gemachten Anspruchs von 250.000 Euro.

Nach Ansicht des BGH hatte das OLG bei der Bemessung des Anspruchs auf Schadenersatz wesentliche Faktoren nicht berücksichtigt. Auf Grundlage der bislang getroffenen Feststellungen könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Pferd der Klägerin für eine anaphylaktische Reaktion besonders anfällig gewesen sei und sich dies wertmindernd auswirke, begründete der BGH in seiner Entscheidung (Az. VI ZR 87/20), die bereits am 9. November verkündet worden war.

© dpa-infocom, dpa:211228-99-523412/2

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