Prozesse - München:Nötigung und falsche Verdächtigung: Urban verurteilt

Bad Tölz-Wolfratshausen
Der Grünen-Landtagsabgeordnete Hans Urban im Gericht. Foto: Peter Kneffel/dpa (Foto: dpa)

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Wolfratshausen (dpa/lby) - Der Grünen-Landtagsabgeordnete Hans Urban ist wegen Nötigung und falscher Verdächtigung zu einer Strafe von 10.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Wolfratshausen verhängte am Montag 70 Tagessätze zu je 150 Euro gegen den Politiker und Öko-Bauern. Das Amtsgericht musste sich mit der Frage befassen, ob Urban im Oktober 2019 auf seinem Hof im oberbayerischen Eurasburg (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) von einem Google-Fahrzeug umgefahren wurde - oder ob der Grüne das vorgespielt hat. Ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen den Google-Fahrer wurde zuvor eingestellt.

Das Gericht sah es als erweisen an, dass Urban den Google-Fahrer am Wegfahren hinderte - und sich "wie ein schlechter Schauspieler" vor das Auto fallen ließ. "Und das vier Mal - und jedes Mal wird es schlechter, die schauspielerische Leistung", sagte Richter Helmut Berger. Zudem habe er Blut an die Motorhaube geschmiert. "Warum macht man sowas?" Es sei wohl darum gegangen, an Google ein Exempel zu statuieren.

Der 26 Jahre alte Google-Fahrer hatte die Szene gefilmt. Auf dem Video, das im Gericht gezeigt wurde, ist Urban zu sehen, der vor dem Wagen zu Boden geht. Ein Kind weint, es ist der kleine Sohn Urbans. "Dein Papa spinnt. Ich will nur wegfahren", hört man den Fahrer sagen. "Dein Papa ist verrückt: Schau, der fällt von allein um. Wenn er mal weggehen würde. Ich will ihm nix wehtun." Zu Urban: "Das ist Schauspielerei, was Sie machen." Dann ist ein Nachbar zu hören, der dem Fahrer vorwirft, Urban "über den Haufen" gefahren zu haben.

"Da mag ich mich noch so über Google ärgern. Aber wenn mein Sohn schreit, weil er Angst um das Leben seines Vaters hat, weil der am Boden liegt - da fehlt mir jegliches Verständnis", rügte der Richter. Die Sache sei skurril - und die Geldstrafe milde, "sehr milde". Mit dem Tagessatz von 150 Euro habe man "am untersten Rand" geschätzt. Urban hatte auf die Fragen nach den Finanzen der Familie gesagt: "Das weiß meine Frau."

Die Strafe entspricht der Höhe eines Strafbefehls in der Sache, gegen den Urban vorgegangen war. Deshalb landete der Fall vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Urbans Anwälte erwägen eine Berufung. Sie hatten Freispruch gefordert. Es sei Urbans gutes Recht gewesen, den Fahrer am Wegfahren zu hindern, bis der Fall geklärt sei - andernfalls hätte der Fahrer sogar Fahrerflucht begangen. Schließlich sei auf dem Video klar ein "Au" zu hören.

Auch die Anklagebehörde hat über Rechtsmittel noch nicht entschieden. Staatsanwalt Thomas Ehemann hatte eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 150 Euro gefordert. Er sprach von einer "Wahnsinnsgeschichte". "Ich konnte es nicht glauben, als ich das das erste Mal auf dem Tisch hatte." Ehemann sah "allenfalls eine versehentliche Berührung" mit dem Auto.

"Das Auto hat ihn so nicht umgestoßen", führte auch Gutachter Volker Fürbeth aus. Der Wagen sei sehr langsam auf Urban zugefahren, ein Kontakt mit Schienbein und Fuß sei nicht auszuschließen. Das Umfallen sei aber "kein natürlicher Mechanismus". Vielmehr würde sich ein Mensch reflexartig auf die Motorhaube stützen.

Urbans Version lautete anders: "Servus, was machst Du bei uns", habe er den Google-Fahrer damals auf seinem Hof begrüßt, berichtete er. "Ich habe das noch freundlich formuliert." Immerhin sei der Fahrer 200 Meter auf sein Grundstück eingedrungen - und das, obwohl er einer Veröffentlichung von Bildern ausdrücklich widersprochen habe. Also habe er den Mann zur Rede gestellt. "Ich war gesprächsbereit."

Auf seine Frage nach einem Ansprechpartner bei Google habe der Fahrer aber nicht reagiert. Daraufhin habe er sich in den Weg gestellt. Der Fahrer habe ihn mit dem Wagen angeschoben; er sei ihm gegen die Schienbeine und über den Fuß gefahren. Sein Daumen habe geblutet, weil er eingequetscht worden sei. Vor Wut habe er das Blut an das Fahrzeug geschmiert. Das zeige seinen emotionalen Zustand, sei aber auch das Einzige, was er sich vorzuwerfen habe.

Der Google-Fahrer sagte als Zeuge, keinesfalls habe er Urban umgefahren. Es sei gar nicht um Bilder des Hofs gegangen, sondern um eine Korrektur der Straßenführung, die bei Google Nutzer auf falsche Wege leite. Er habe nicht gemerkt, dass er auf Privatgrund fuhr. Als Urban - er reparierte gerade ein Tor - mit einem Akkuschrauber in der Hand an die Scheibe klopfte, habe er Angst bekommen. "Ich wollte einfach nur raus." Ein Sohn Urbans kam mit einem Radlader, der Nachbar rückte mit einem zweiten an. Er sei von den tonnenschweren Geräten eingeparkt worden. "Ich war erleichtert, als die Polizei kam." Diese hatten er und Urban gerufen.

Letztlich ging es auch um Grundsätzliches. "Vorbehalte gegenüber Google sind mehr als berechtigt", sagte Urban. "Wir haben immer gegen Konzernmacht und Konzernwissen gekämpft." Der Konzern sammle großflächig Daten und werte sie aus. "Das sind grundsätzliche Dinge, die mich bewegt haben, einzuschreiten und Stopp zu sagen."

Der Fahrer des Google-Wagens wiederum fand es übertrieben, "wegen so einem Kindergarten" die Justiz zu beschäftigen. Man hätte doch alles auf sich beruhen lassen können. Außerdem wundere er sich, dass Urban bei Google mit seiner Homepage samt Familienfotos zu finden sei. Das, bremste Richter Berger allerdings sofort, sei hier nicht Thema.

Urban sitzt seit 2018 im Landtag und ist Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Landtag hatte vor einiger Zeit seine Immunität aufgehoben, damit die Justiz ermitteln konnte.

© dpa-infocom, dpa:210913-99-199456/6

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