Prozesse - Ingolstadt:Nach Urteil gegen Raser legen alle Seiten Revision ein

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Ingolstadt (dpa) - Nach der Verurteilung eines 24-Jährigen wegen einer tödlichen Autobahnraserei zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe wird das Urteil voraussichtlich vom Bundesgerichtshof überprüft. Wie ein Sprecher des Ingolstädter Landgerichtes am Mittwoch berichtete, haben neben der Staatsanwaltschaft auch der Nebenkläger sowie die Verteidiger des Rasers einen Revisionsantrag gestellt. In der Nacht zum Mittwoch war die Revisionsfrist abgelaufen.

Der angeklagte Mann war mit seinem illegal auf 575 PS getunten Sportwagen mit rund 230 Stundenkilometern auf der A9 bei Ingolstadt gerast und hatte auf der Überholspur einen anderen Wagen gerammt. Der 22-Jährige am Steuer des vorausfahrenden Wagens hatte keine Überlebenschance. In dem Bereich der Fernstraße galt damals ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde.

Der Raser wurde Anfang der vergangenen Woche wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt. Die Strafkammer folgte aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht, den Mann auch wegen Totschlags zu insgesamt acht Jahren Gefängnis zu verurteilen. Dies dürfte ein Grund für den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft sein, Details wollte eine Sprecherin der Anklagebehörde nicht nennen. Zunächst hatte der "Donaukurier" über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft berichtet.

Mitunter werden Revisionsanträge aber noch zurückgezogen, bevor ein Fall tatsächlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft wird. So hatte der Anwalt der Familie des getöteten Autofahrers, der als Nebenkläger beteiligt war, bereits angekündigt, erst nach dem späteren Vorliegen des schriftlichen Urteils endgültig entscheiden zu wollen. Er hatte sogar zehn Jahre Haft für den Raser verlangt.

Dessen Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert. Sie hatten sich darauf bezogen, dass der Angeklagte ausgesagt hatte, der später getötete Fahrer sei kurz vor dem Unfall ohne Blinker auf die Überholspur gezogen und habe daher die Verantwortung für den Zusammenstoß. Die Strafkammer folgte dieser Sichtweise nicht. Verteidiger Adam Ahmed begründete die Revision nun damit, dass die mündliche Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters "weder in tatsächlicher, noch in rechtlicher Hinsicht zu überzeugen vermochte".

© dpa-infocom, dpa:210414-99-200934/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: