ProzesseFrau vor Bahn geschubst: Beschuldigter hat Erinnerungslücke

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Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Er meinte, die ältere Frau habe ihm auf dem S-Bahn-Gleis im Weg gestanden. Da schubste er sie hinein. Wegen der Tat vom vergangenen Jahr steht ein laut Staatsanwaltschaft schuldunfähiger Mann nun vor Gericht - und sagt, ihm fehle die Erinnerung.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

München (dpa/lby) - Ein Mann, der eine Frau in München vor eine einfahrende S-Bahn geschubst haben soll, hat vor Gericht Erinnerungslücken geltend gemacht. Vom Tag der vorgeworfenen Tat im Juni vergangenen Jahres wisse er nichts mehr, sagte er am Montag vor dem Landgericht München I. Der 27-Jährige, dem versuchter Mord vorgeworfen wird, war laut Staatsanwaltschaft aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig.

Demnach hatte er das Opfer am S-Bahnsteig des Hauptbahnhofs ins Gleis gestoßen, weil es in seinem Weg stand. Die einrollende Bahn kam durch eine Notbremsung rechtzeitig zum Stehen. Andere Fahrgäste machten den Fahrer mit Gesten auf die Situation aufmerksam.

Vor Gericht berichtete die heute 64-jährige Frau, sie habe nur zwei Hände an ihren Schultern gespürt - „dann lag ich im Gleis drin“. Dort habe sie sich in den Sicherheitsbereich zwischen Schienen und Bahnsteig retten können. Andere Menschen hätten ihr geholfen, wieder nach oben zu kommen. Seit dem Vorfall leide sie regelmäßig unter Schmerzen. Auch psychische Probleme seien infolge des Angriffs entstanden. „Dieses mulmige Gefühl, dass wieder was ist“, begleite sie.

Der Beschuldigte teilte mit, er nehme wegen seiner Krankheit Medikamente, die ihn vergesslich machten. Krankheitsbedingt sei er zuvor mehrmals in Behandlung gewesen. Seine Betreuerin gab gegenüber dem Gericht an, er nehme seine Medikamente nur im Krankenhaus, ansonsten lehne er die Einnahme ab. Gegenüber einer psychiatrischen Gutachterin hatte er mitgeteilt, er nehme „zwei Seelen“ wahr, die ihn beobachteten und mit ihm sprächen.

Im Rahmen seiner Aussage teilte er mit, er wolle sich entschuldigen. Die Frau lehnte es jedoch ab, mit ihm zu sprechen. Laut Staatsanwaltschaft ist der 27-Jährige aufgrund der Schizophrenie eine Gefahr für die Allgemeinheit. Daher sei er in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

© dpa-infocom, dpa:230702-99-261447/4

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