Prozesse - Augsburg:Vater starb bei Unfall: Dreijährige verklagt Versicherung

Augsburg
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Augsburg (dpa) - Nach dem Unfalltod seines Vaters klagt ein dreijähriges Mädchen auf Hinterbliebenengeld einer Versicherung. Das Besondere an dem Prozess ist, dass der Mann schon vor der Geburt der Tochter bei einem Verkehrsunfall starb. Die Versicherung will dem Kind deshalb kein Geld zahlen, weil es dem Mädchen an dem vom Gesetz geforderten "besonderen persönlichen Näheverhältnis" zum Getöteten fehle. Vor der Zweigstelle des Münchner Oberlandesgerichtes in Augsburg wurde dies bei der Verhandlung am Donnerstag kontrovers diskutiert. Zu einer Einigung der Parteien kam es aber nicht.

Der Senat will nun voraussichtlich am 5. August eine Entscheidung verkünden (Az. 24 U 5354/20), wie ein Justizsprecher mitteilte. Das Landgericht Memmingen hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen.

Außer Frage steht in dem Fall, dass die Versicherung für alle unfallbedingten Schäden aufkommen muss. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch steht Angehörigen mit besonderer Nähe ein Hinterbliebenengeld zu, um das durch den Tod verursachte seelische Leid zu entschädigen. "Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war", heißt es dort im Paragrafen 844.

© dpa-infocom, dpa:210715-99-395219/3

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