Prozesse - Ansbach:Angriff auf Gerichtsvollzieher: Urteil hat Bestand

Ansbach
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Ansbach (dpa/lby) - Ein Mann, der im März 2020 einen Gerichtsvollzieher in Ansbach mit einem Messer verletzt hatte, muss für acht Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Ansbach wegen versuchten Mordes, das damit rechtskräftig ist, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Die Revision des Verurteilten sei zu großen Teilen verworfen worden.

Dem Mann hatte die Zwangsräumung gedroht, als er in das Büro des Gerichtsvollziehers eindrang und diesen mit einem Messer schwer an der Hand verletzte. Der Bundesgerichtshof korrigierte das Ansbacher Urteil bezüglich künftiger Zahlungen von Schmerzensgeld. Die Karlsruher Richter sahen es nicht als notwendig an, den Mann zu weiteren Zahlungen zu verpflichten, da immaterielle Schäden des Opfers in Zukunft nicht mehr zu erwarten seien und bisherige Schäden bereits mit Schmerzensgeld abgegolten seien.

© dpa-infocom, dpa:211021-99-680767/2

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