Prozessbeginn in Aschaffenburg:Mutter soll Töchter ertränkt haben

Prozess - Mutter ertränkt zwei Töchter

Weil sie psychisch krank ist, soll eine 34-jährige Mutter ihre beiden Töchter ertränkt haben.

(Foto: dpa)

Zwei kleine Mädchen werden betäubt und in der Badewanne ertränkt. Der Prozess gegen die psychisch kranke Mutter hat begonnen. Ihre Anwälte kämpfen gegen die Einweisung in die Psychiatrie. Nun muss das Gericht entscheiden, ob von der Frau eine Gefahr ausgeht.

In Abwesenheit der Beschuldigten hat in Aschaffenburg das Gerichtsverfahren um den Tod zweier kleiner Mädchen begonnen. Die wohl psychisch kranke Mutter soll die zwei und vier Jahre alten Kinder vor einem Jahr in der Badewanne ertränkt haben. Da ein Gutachten die 34-Jährige für schuldunfähig hält, geht es vor dem Landgericht um die Frage, ob sie gefährlich ist und in der Psychiatrie bleiben muss.

Zum Auftakt des Verfahrens am Donnerstag stellten ihre zwei Wahlverteidiger eine Reihe von Befangenheitsanträgen gegen die Richter, den Staatsanwalt und die Sachverständige. Sie begründeten dies unter anderem damit, dass die Kammer es abgelehnt hatte, den Pflichtverteidiger der Frau zu entbinden, zu dem sie kein Vertrauen habe.

Außerdem kritisierten sie das Gutachten, weil es sich vor allem auf die Aktenlage stützte. Dieses attestiert der Frau eine krankhafte seelische Störung. Deshalb muss sie sich nicht in einem Strafprozess verantworten. Stattdessen prüft das Gericht in einem sogenannten Sicherungsverfahren, ob von ihr eine Gefahr ausgeht.

Die Kinder waren im Februar 2013 mit Schmerz- und Schlafmitteln betäubt und dann in der Badewanne ertränkt worden. Ihr Vater fand die Leichen, als er von der Arbeit nach Hause kam. Die Mutter hatte sich selbst verletzt und musste notoperiert werden. Kurz darauf wies ein Gericht sie ins Bezirkskrankenhaus ein. Die Verteidigung hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Einweisung eingelegt, die jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

Dem Oberstaatsanwalt Helmut Hasenstab warfen die Anwälte am Donnerstag "schwerwiegendes Fehlverhalten" vor. Sie führten ein eigenes Gutachten an, wonach die Frau zwar schuldunfähig ist, aber zu keinem Zeitpunkt eine aggressive Haltung gegenüber weiteren Menschen gezeigt hat. Hasenstab wies die Vorwürfe entschieden zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass die Verteidiger eine Untersuchung der Frau verhindert hätten.

Über die Befangenheitsanträge entschied das Gericht noch nicht, die Verhandlung wird nächsten Donnerstag fortgesetzt. Die 34-Jährige gilt wegen ihres Zustands als verhandlungsunfähig und musste deshalb nicht vor Gericht erschienen. Hasenstab äußerte sich verwundert, dass sie nach Angaben ihrer Verteidiger dennoch die Befangenheitsanträge mit formuliert und auch mit dem zweiten Gutachter gesprochen hatte.

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