Süddeutsche Zeitung

Prozess:Zum Wohl der Kinder

Gericht betont hohen Jugendschutz bei Spielen mit Laserstrahlen

Keine laute Musik, kein Wettkampf um den Sieg und kein martialisches Auftreten: So soll der Jugendschutz gewahrt werden, wenn sich Kinder unter 14 Jahren mit Laserstrahlen aus Plastikwaffen beschießen - beim sogenannten Lasertag-Spiel. Darin sind sich das Münchner Verwaltungsgericht, die Stadt Ingolstadt und der Betreiber einer Lasertag-Arena einig. Die Richter ließen bei der Verhandlung am Mittwoch trotzdem durchblicken, dass sie einen Bescheid des Jugendamts gegen den Lasertag-Anbieter ablehnen werden. Die Behörde hatte untersagt, dass Kinder unter 14 Jahren in seiner Arena Lasertag spielen dürfen - aus Jugendschutzgründen. Das Gerichte betonte zwar, dass die Behörden bei Lasertag auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen achten müssen. "Es gibt hier sicherlich etwas zu regeln", sagte die Vorsitzende Richterin. Das Jugendamt sei aber falsch vorgegangen. Die Verwaltung dürfe nur gegen konkrete Spiele vorgehen und nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgruppen untersagen. Das Urteil soll am Donnerstag veröffentlicht werden.

Der Anwalt des Betreibers übergab dem Gericht ein mehrseitiges Dokument mit Beschreibungen der angebotenen Spiele. Innerhalb einer Woche werde er die Erklärungen zusammen mit Altersgrenzen für die jeweiligen Angebote an das Jugendamt schicken. Mit diesen konkreten Angaben soll die Behörde dann arbeiten, erklärte die Richterin. Die einzelnen Spiele dürften dann per Bescheid für gewisse Altersgruppen untersagt werden. Genau diese konkreten Angaben hätten bislang gefehlt.

Der Bescheid gegen den Betreiber Herbert Schmid wird damit voraussichtlich aufgehoben. Ob sein Wunsch, dass auch Kinder unter 14 Jahren in seiner Arena spiel dürfen, in Erfüllung geht, hängt von der neuen Prüfung des Jugendamtes und einem neuen Bescheid ab.

Vor zwei Jahren hatte Schmid seine Videothek zugemacht und stattdessen eine Lasertag-Arena eröffnet. "Das ist kein Ballerspiel", betont er. "Sondern Sport, Spiel, Spannung. Gerade bei Kindern ist das kein Kriegsspiel." Es sei doch viel besser, wenn Kinder sich bewegen und nicht nur auf dem Sofa sitzen "und am Handy oder Tablet rumfummeln". Beim Lasertag treten meist zwei Teams gegeneinander an. Ziel ist es, mit dem Laserstrahl Sensoren auf speziellen Westen zu treffen, die die Spieler tragen. Seit Schmid vom Jugendamt den Bescheid bekam, dass Kinder unter 14 bei ihm nicht spielen dürfen, sei sein Umsatz erheblich eingebrochen. "Familien sind die Hauptzielgruppe", sagt Schmid. "Gerade die Mütter waren begeistert darüber, wie die Kinder sich dabei freuen - und wie erschöpft sie waren." Alle fänden es toll - "nur das Jugendamt nicht".

Nach Angaben des bayerischen Landesjugendamtes gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung zu Lasertag im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Allerdings können die Behörden Gewerbebetrieben Anordnungen zu Altersbegrenzungen erteilen, wenn sie das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen in Gefahr sehen.

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SZ vom 21.03.2019 / dpa
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