Es begann mit den Freisprüchen für die beiden angeklagten Eisenbahner. Und am Schluss, nach fast eineinhalb Stunden Urteilsbegründung, spannte der Richter Thomas Lenz den ganzen großen Bogen. Ob also niemand schuld sei an dem Zugunglück Mitte 2022 in Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und vielen Verletzten, fragte der Vorsitzende der 4. Großen Strafkammer am Landgericht München II. „Ist das Gerechtigkeit“, wenn nun niemand verurteilt werde. Die Antwort gab Lenz gleich selbst: „Wir glauben, dass dieser Prozess sehr zur Gerechtigkeit beigetragen hat.“ Weil es um Aufklärung gegangen sei.
Fast 20 Verhandlungstage lang und mit noch viel mehr Zeugen hatte das Landgericht zu klären versucht, ob die beiden angeklagten Eisenbahner schuld daran seien, dass am 3. Juni 2022 in Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug auf dem Weg nach München wegen gebrochener Betonschwellen entgleist war. Die Staatsanwaltschaft München II hatte die beiden wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt. Das war zum einen der damalige Anlagenverantwortliche (Alv) für die Gleise und Schwellen im Werdenfelser Land; das ist die Region um Garmisch-Partenkirchen. Er sollte es versäumt haben, stark geschädigte Schwellen rechtzeitig austauschen zu lassen.
Und zum anderen betraf es einen seinerzeitigen, inzwischen pensionierten Fahrdienstleiter aus dem Stellwerk Weilheim. Der hatte entgegen den Vorschriften den Funkspruch eines Lokführers vom Vorabend des Unglücks nicht weitergegeben. In dem Funkspruch hatte der Lokführer einen „Schlenkerer“ an der späteren Unfallstelle gemeldet. „Da hupft der Zug richtig“, da müsse mal einer nachschauen.
Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass das tragische Unglück vermieden hätte werden können, wenn der Fahrdienstleiter diesen Hinweis weitergereicht und wie in solchen Fällen ein Streckeninspekteur nachgeschaut hätte, was los ist. Weil dann die stark geschädigten Schwellen entdeckt worden wären und die eingleisige Trasse bis zu einer Reparatur gesperrt worden wäre. Davon sei sicher auszugehen.
Mit dieser Begründung hatte Staatsanwältin Sarah Bayer vergangene Woche in ihrem Plädoyer ein Jahr Haft auf Bewährung für den Fahrdienstleiter gefordert; wegen eines „Augenblickversagens“. Für den Alv hatte Bayer gleich zwei Jahre Haft verlangt, weil dieser über einen längeren Zeitraum hinweg seinen Pflichten nicht nachgekommen sei.

Stattdessen gab es jetzt zwei Freisprüche, die das Gericht in vielen Details sehr ausführlich begründete. Die Version, bei einer Weitergabe des Funkspruchs hätte der Unfall vermieden werden können, bezeichnete der Richter mit Verweis auf Zeugenaussagen und Angaben von Sachverständigen als eher unwahrscheinlich. Es gebe vielmehr eine „erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass sich nichts geändert hätte“. Dass also die Strecke nicht gesperrt worden und der Zug am nächsten Tag trotzdem entgleist wäre.
Beim Alv wiederum erklärte Lenz, das Gericht könne „unterm Strich“ nicht feststellen, dass dieser sich eines Pflichtverstoßes schuldig gemacht habe. Der Angeklagte habe sich an das Regelwerk gehalten. Die Staatsanwaltschaft hatte zahlreiche Dokumente mit alarmierenden Hinweisen auf schadhafte Schwellen aufgelistet. Das Gericht wandte ein, hier habe es bei der Bahn die Neigung gegeben, die Dinge dramatischer darzustellen, als sie gewesen seien. Um das nötige Geld für die Instandhaltung zu bekommen.
Schließlich wurde Lenz ganz grundsätzlich. Man sei „in den Kosmos Bahn eingedrungen“ und habe Dinge entdeckt, „die negativ waren, die manchmal zu Kopfschütteln und Unverständnis geführt haben“. Und zu noch mehr, zu „Kopfzerbrechen“. Der Vorsitzende Richter machte das an fünf Beispielen fest. Vor allem auch am „großen Stichwort Budget“. Bei vielen Zeugenvernehmungen habe sich herausgestellt, dass bei der Deutschen Bahn die Kasse für die Instandhaltung der Strecken jeweils Mitte des Jahres leer gewesen sei.

Prozess um Zugunglück bei Garmisch:Schwellen-Experte entlastet die angeklagten Eisenbahner
Was ein Professor für Verkehrswegebau vor Gericht über „Betonkrebs“ aussagt, widerspricht der Anklage. Welche Folgen das hat, wird sich bald zeigen – am Montag wird das Urteil erwartet.
Lenz sprach hier von einem „eigenartigen Bild“. Auch seien die Qualitätssicherung und die Kontrollmechanismen bei der Pflege des Schienennetzes ausbaufähig. Zumindest sei dies bis zu dem Unfall von Garmisch-Partenkirchen so gewesen. Hier sei außer einem „alibimäßigen“ Vorgehen nicht viel passiert. Als nächsten Punkt erwähnte der Richter die Personalknappheit bei der Instandhaltung.
Was ihn noch störte: Früher gab es mal gemeinsame Schulungen von Lokführern und Fahrdienstleitern, damit beim Melden und auffälligen Stellen oder Vorkommnissen an der Strecke eine gemeinsame Sprache gesprochen werde. „Damit jeder versteht, was gemeint ist.“ Im Verlaufe des Prozesses hatte sich gezeigt, dass diese Schulungen irgendwann eingestellt worden waren. Und bis heute könne er nicht verstehen, sagte Lenz außerdem, warum die Funksprüche von Lokführern über Streckenmängel wegen des Datenschutzes nicht im Original an diejenigen Inspekteure übermittelt würden, die anschließend nachschauen sollten. An dieser Stelle hatte sich der Vorsitzende Richter schon im Prozess mächtig aufgeregt über diese Praxis bei der Bahn.
Überhaupt die Bahn. Formal sei das ja ein „Top-System“ mit vielen Regeln. Die Wirklichkeit sehe aber eben manchmal anders aus, trug Lenz sinngemäß vor. Um sich dann am Ende noch einige wenige Eisenbahner aus der „übergeordneten Ebene“ vorzunehmen, die sich als Zeugen sehr merkwürdig verhalten hätten. Bei diesen Bahn-Verantwortlichen sei es mit dem „Aussageverhalten nicht so weit her“ gewesen. „Wenn ein Zeuge explizit lügt oder sich blöd stellt oder pampig wird, dann sind wir mit unserer Geduld schnell am Ende.“ Es möge ja sein, dass da jemand Nachteile in seinem „Arbeitsumfeld“ bei der Bahn befürchte; dass er glaube, eine wahrheitsgemäße Aussage komme „blöd im Betrieb“; und sich deshalb so verhalten habe. Aber dafür habe das Gericht überhaupt kein Verständnis.
Das sei nämlich nichts im Vergleich zu den Existenzängsten der beiden Angeklagten, für die das Gericht auch eine „Fürsorgepflicht“ habe. „Hier sitzen zwei, für die es um alles geht. Um Gefängnis, Schadenersatz, der Verlust der Pension, um das gesamte restliche Leben.“ Auch für die beiden Angeklagten, gab Lenz zu verstehen, gehe es um Gerechtigkeit. Insofern hatte das Gericht auch keinerlei Verständnis auf einen aus seiner Sicht sehr merkwürdigen Vorgang.
Kurz nach dem Unglück hatte sich die Unternehmensanwältin der Bahn mit zwei Zeugen aus der Bahn vor deren Vernehmung durch die ermittelnde Kriminalpolizei in Weilheim getroffen. Dabei war der besagte Funkspruch abgespielt und besprochen worden, den der angeklagte Fahrdienstleiter am Vorabend des Unfalls erhalten hatte. Wie dieser Funkspruch zu verstehen gewesen sei, das sei für das Gericht ein „zentrales Beweismittel“ gewesen. Und dann sei bei dem Treffen der Bahn-Anwältin mit zwei Zeugen aus der Bahn besprochen worden, wie dieser Funkspruch einzuschätzen sei. Und erfahren habe das Gericht von dem Treffen nur durch Zufall. Das habe man einem Zeugen, einem Bezirksleiter der Bahn, „aus der Nase ziehen müssen, bis es förmlich kracht“.

