Prozess wegen Kindesentzugs:Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Vater

  • Am Nürnberger Amtsgericht ist heute ein 39-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung veurteilt worden.
  • Er hatte im Herbst 2013 seine vierjährige Tochter der Mutter auf offener Straße entrissen und in die Schweiz gebracht.

Das Urteil

Weil er seine Tochter gegen den Willen der Mutter in die Schweiz gebracht hat, ist ein Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Nach dem Urteil des Nürnberger Amtsgerichtes hatte der 39-Jährige aus Pegau in Sachsen seine vierjährige Tochter Ende September 2013 der Mutter in Nürnberg auf offener Straße entrissen.

Die Hintergründe

Der Mann hatte dies auch zugegeben. Die schwangere Ex-Lebensgefährtin des Mannes war damals mit der Vierjährigen sowie der neun Jahre alten Schwester unterwegs. Der Mann flüchtete mit seiner Tochter im Auto in die Schweiz. Die Mutter hatte allerdings das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Mädchen.

Was es nun weitergeht

Der Mann darf die Untersuchungshaft nun verlassen, ihm wurden aber strenge Auflagen für den Kontakt mit seiner Tochter gemacht. Er darf sie nur nach einem Antrag beim Jugendamt sehen und muss eine Therapie machen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: