Prozess um Zugspitzlauf 2008:Veranstalter beteuert Unschuld

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Zwei Leute starben beim Zugspitzlauf 2008. Im Prozess hat der Veranstalter seine Betroffenheit bekundet. Eine Schuld treffe ihn nicht.

Heiner Effern, Garmisch

Nach der zweistündigen Vernehmung ist Richter Paul Pfluger noch immer unzufrieden mit Peter Krinninger, 54, Veranstalter des Zugspitzlaufes 2008. "Ich habe immer noch keine Erklärung dafür, warum es plötzlich möglich war, dass Leute kollabieren." So sicher könnten die Bedingungen nicht gewesen sein, wie Krinninger als Veranstalter betone.

Teilnehmer des Zugspitzlaufes: Der Organisator des Wettbewerbs, Peter Krinninger, beteuert weiter seine Unschuld. (Foto: Foto: AP)

An seiner Organisation habe es jedenfalls nicht gelegen, dass am 13. Juli 2008 zwei Läufer starben und neun im Krankenhaus behandelt werden mussten, stellt der Veranstalter Krinninger von Anfang an klar. "Ich bin immer noch äußerst betroffen, kann aber mit aller Überzeugung sagen, dass ich keine Schuld daran habe."

Genau das untersucht nun an fünf Prozesstagen das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. Als Basis dafür dient ein Strafbefehl über 90 Tagessätze, der Krinninger zweifache fahrlässige Tötung und neunfache Körperverletzung bescheinigt. Obwohl er damit nicht vorbestraft gewesen wäre, legte der Veranstalter Widerspruch ein. "Ich bin akribisch alles durchgegangen, habe aber nichts gefunden, das ich mir vorwerfen könnte", sagte er vor dem Amtsgericht aus.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zu leicht bekleidete Läufer nicht am Start gehindert zu haben und das Ziel nicht beim ersten Schneefall nicht auf das Zugspitzplatt hinunterverlegt zu haben.

Die Läufer müssen beim Zugspitzlauf eine 18 Kilometer lange Strecke und etwa 2000 Höhenmeter bewältigen. Am ersten Prozesstag kristallisierte sich eine Hauptfrage heraus: Wie war das Wetter an diesem 13. Juli 2008, wie hat es sich verändert und wie hat der Veranstalter darauf reagiert?

Unstrittig ist, dass es am Start in Ehrwald (Tirol) bei 14 Grad regnete und während des Laufs zu schneien begann. Laut Krinninger änderte sich das Wetter nicht entscheidend, für einen Extremberglauf sei es nicht ungewöhnlich gewesen. Er sei von der Zahl der Läufer mit Problemen vollkommen überrascht worden. "Ich kann es nicht sagen", entgegnete er dem Richter, als dieser nach den Gründen für die Eskalation fragte.

Als die Bergwacht zunehmend Läufer versorgen musste, habe er das Ziel auf die Höhe des Restaurants Sonnalpin auf das Zugspitzplatt hinunterverlegt.

Der Organisator schildert ausführlich, dass er schriftlich und mündlich warme Kleidung empfohlen habe. Dass er einzelne Athleten erfolglos auf ihre kurze Kleidung angesprochen habe. Immer wieder sieht Richter Pfluger in die Luft, wenn Krinninger antwortet, lehnt seinen Kopf hinten an die hohe Lehne seines Stuhles oder lächelt ungläubig.

Krinningers Anwalt Stefan Beulke sagt, was er für den Grund der Eskalation hält. "Es ist unverständlich, warum Leute sehenden Auges weiterlaufen, obwohl sie dazu nicht mehr in der Lage sind." Es gelte auszuloten, wo die Verantwortung des Veranstalters ende und die Eigenverantwortung der Sportler beginne. Das Urteil wird am 1. Dezember erwartet, bei einer Verurteilung werde Krinninger aber in die nächste Instanz gehen, sagte Anwalt Beulke.

© SZ vom 24.11.2009/bilu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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