Prozess um Ursula Herrmann:Das Rätsel der zweiten Tonspur

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Im Prozess um den Tod von Ursula Herrmann beteuert der Angeklagte seine Unschuld, und die Verteidigung wartet mit einem Coup auf.

Hans Holzhaider

Es ist ein Auftritt, um den ihn ein Hollywood-Star beneiden könnte. So viele Kameras, ein solches Gewitter von Blitzlichtern und Klackediklackediklacks, als Werner M., flankiert von zwei Polizeibeamten, den Schwurgerichtssaal im Augsburger Justizzentrum betritt - nein, eine solche Aufmerksamkeit hatten nicht einmal Max Strauß und Holger-Ludwig Pfahls, die in ebendiesem Saal vor ihren Richtern standen.

(Foto: Foto: ddp)

Er ist ein stattlicher Mann mit einem stattlichen Bauch unter einem Pullover, dessen Grün sich kaum von der Farbe der Polizeiuniformen abhebt. Das Gesicht umrahmt ein wohlgestutzter brauner Vollbart. Durch seine randlose Brille blickt er selbstbewusst und ohne Scheu in die Schar der Fotografen und Kameraleute. Hier stehe ich, scheint er mitteilen zu wollen, hier stehe ich, schaut her, ich bin unschuldig.

Werner M., 58, gelernter Kfz-Mechaniker und Fernsehtechniker, zuletzt tätig als Inhaber eines Ladens für Bootsbedarf in Kappeln an der Schlei, ist der Mann, der vor mehr als 27 Jahren am oberbayerischen Ammersee ein zehnjähriges Mädchen vom Fahrrad gezerrt und in eine im Wald eingegrabene Kiste gesperrt haben soll, um von den Eltern des Kindes zwei Millionen Mark Lösegeld zu erpressen.

Ursula Herrmann wurde lebendig begraben, und sie starb in dieser Kiste. 18 Tage später fand man sie, erstickt infolge von Sauerstoffmangel, und seitdem ist der stete Misserfolg bei der Suche nach dem Täter ein Stachel im Fleisch der bayerischen Polizei. Noch zweieinhalb Jahre, dann wäre das Verbrechen strafrechtlich verjährt.

Und jetzt steht Werner M. vor den Richtern und Schöffen der 8. Großen Strafkammer am Landgericht Augsburg, und ihm gegenüber auf der anderen Seite des Saals sitzt die Oberstaatsanwältin Brigitta Baur. Es ist ihr Fall. Sie hat die neuen Ermittlungen gegen Werner M. angeschoben, sie hat sein Haus durchsuchen und seine Wohnung und sein Auto verwanzen lassen, sie hat schließlich den Haftbefehl gegen ihn erwirkt, sie hat die Anklage geschrieben.

Es wird ein Kampf werden zwischen diesen beiden, ein Kampf, der sich über das ganze Jahr hinziehen wird, und sein Ausgang ist offen. Denn schon an diesem ersten von mehr als 50 geplanten Prozesstagen wird klar, dass es um jedes einzelne Indiz, um jede einzelne Zeugenaussage ein zähes Ringen geben wird, und dass der Angeklagte und seine beiden Verteidiger Walter Rubach und Wilhelm Seitz dabei noch mit einigen Überraschungen aufwarten werden.

Aber zunächst geht alles seinen vorgesehenen Gang. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel stellt die Personalien der beiden Angeklagten fest: Werner M., geboren 1950, verheiratet, von Beruf Kaufmann, deutscher Staatsangehöriger. Seine Ehefrau Gabriele, geboren 1946, Rentnerin.

Sie ist der Beihilfe zur Entführung angeklagt; sie soll damals Zeitungen zerschnipselt haben, um aus den Buchstaben die Erpresserbriefe zusammenzustellen.

Gabriele M. ist nach einem schweren Autounfall im Jahr 1979 schwer gehbehindert, ihr fehlt ein Hüftgelenk, das Gericht wird ihretwegen regelmäßig Verhandlungspausen einlegen müssen.

Staatsanwältin Baur verliest die Anklage. Sie ist knapp gehalten, keine drei Seiten lang. Der Angeklagte habe die Entführung eines Kindes geplant und zu diesem Zweck eine Holzkiste gebaut, 136 mal 59,5 mal 72 Zentimeter groß, er habe diese Kiste mit einem Plastikeimer, einer Beleuchtung, einem Transistorradio sowie Getränken, Lebensmitteln, Lesestoff und kindgerechter Kleidung ausgestattet, er habe diese Kiste im Wald vergraben, er habe Ursula Herrmann 1981 entführt und in die Kiste gesperrt und diese "vollständig mit Erdreich bedeckt, wobei sich ihm aufdrängen musste, dass das Kind binnen kurzer Zeit ersticken würde".

Werner M. scheint nicht wirklich zuzuhören, er hat ein 22-seitiges Manuskript vor sich liegen, an dem er, während die Staatsanwältin vorträgt, letzte kleine Korrekturen vornimmt, hier eine kleine Unterstreichung, da ein Ausrufezeichen.

Die Staatsanwältin nimmt wieder Platz, der Vorsitzende belehrt die Angeklagten, dass sie nichts sagen müssen, wenn sie nicht wollen - und schon kommt der erste Überraschungscoup der Verteidigung. Anwalt Rubach fordert eine Aussetzung der Hauptverhandlung und einen neuen Termin frühestens in zwei Monaten.

Der Grund: Im November 2008 seien ihm 40 Umzugskartons voller Spurenakten nachgeliefert worden, insgesamt 270 Bände mit mehr als 50.000 Seiten, die er bisher nur kursorisch habe durchsehen können. In den Tiefen dieser Umzugskartons aber schlummern möglicherweise Erkenntnisse, die das ohnehin schon labile Gebäude der Anklage bedenklich ins Wanken bringen könnten.

Zum Beispiel über ein Kassettentonbandgerät und zwei Audiokassetten, die 1984 bei einem Herrn P. beschlagnahmt wurden, der auf bisher unbekannte Art in die Ermittlungsakten im Fall Ursula Herrmann gelangt war. Das Tonbandgerät wurde zurückgegeben, aber die Kassetten wurden 14 Jahre später, also 1998, dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) zur Begutachtung vorgelegt. Sie enthielten unter anderem das Erkennungssignal des Radiosenders Bayern 3, das auch in den Erpresseranrufen zu hören war.

Weiter war auf den Kassetten ein Schaltimpuls zu hören, der so hohe Übereinstimmung mit den Erpresseranrufen aufwies, "dass davon ausgegangen werden muss, dass er an einem Gerät entstand, welches mit dem vom Täter verwendeten zumindest baugleich ist".

Das ist nun wirklich ein ziemlicher Hammer, denn der Tatverdacht gegen Werner M. basiert zu einem sehr gewichtigen Teil auf einem alten Tonbandgerät, das bei ihm gefunden wurde, und von dem die Staatsanwaltschaft, ebenfalls aufgrund eines LKA-Gutachtens, annimmt, es sei bei den Erpresseranrufen verwendet worden.

Wenn sich nun herausstellen sollte, dass die Polizei seit Jahr und Tag von einem anderen Tonbandgerät Kenntnis hatte, das ähnliche Merkmale aufweist, dann würde die Überzeugungskraft dieses Beweismittels dahinschmelzen wie Schnee im Föhnwind.

Das Gericht gibt keine Auskunft darüber, ob es diesen Sachverhalt schon kannte. Richter Rothermel erklärt, er habe die Spurenakten zwar "gesichtet", aber "nicht jede Seite gelesen" - das ist für einen Vorsitzenden Richter in einem solchen Verfahren eine nicht ganz alltägliche Mitteilung.

Nichtsdestotrotz wird der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt; der Vorsitzende Richter versichert, die Kammer werde sich mit der gebotenen Sorgfalt allen Beweisen unter Berücksichtigung sämtlicher Akten widmen. Nun also kann der Angeklagte mit der Verlesung seiner sorgfältig redigierten Erklärung beginnen.

Es ist eine durchaus beeindruckende Vorstellung. Werner M. spricht reines Hochdeutsch mit lauter, klarer Stimme, teilweise mit emphatischer Betonung. Nicht ein einziges Mal stolpert er oder verspricht sich, eine gute Stunde lang. Er beginnt mit der Beteuerung seiner Unschuld und seines Mitgefühls mit dem Schicksal der Familie Herrmann, und hakt danach systematisch, Schritt für Schritt, alle belastenden Indizien und Zeugenaussagen ab, die er aus der Anklage und einem offensichtlich sorgfältigen Aktenstudium kennt.

Mit vielen Details schildert er den Ablauf des Entführungstages und der darauffolgenden Tage. Natürlich, sagt er, habe er seine Frau und seine Freunde konsultieren müssen, um diese Abläufe zu rekapitulieren - "versuchen Sie doch einmal, präzise zu erklären, was Sie vor 26 Tagen gemacht haben", fordert er das Gericht auf. Er wischt das angebliche Tatmotiv, seine Verschuldung, beiseite: "Wir hatten keine finanzielle Not. Meine Frau hatte ohnehin keine Schulden. Ich hatte welche, aber sie drückten uns nicht." Dass er die Kiste gebaut haben solle, sei ein Unding - "noch das kleinste Holzstäubchen aus meiner Werkstatt wurde untersucht, und nicht ein Fitzel einer Übereinstimmung war zu erkennen."

Das ominöse Tonbandgerät schließlich - warum habe man das nicht bei den mehrmaligen Durchsuchungen seines Hauses und seiner Werkstatt kurz nach der Entführung gefunden?

Er habe es in der Tat erst 2007 auf einem Flohmarkt gekauft, und wenn die Verkäufer dort jetzt nichts mehr davon wissen wollten, sei das doch kein Wunder - "wer will schon ein Gerät verkauft haben, das möglicherweise einem Verbrecher gehört hat?" Dass er in einem abgehörten Telefongespräch mit einem seiner Alibizeugen den Tod Ursula Herrmanns als "Betriebsunfall" bezeichnet habe, könne man ihm übelnehmen, "aber wegen meiner Sprache bin ich noch lange nicht der Täter."

Nach all den ständigen Verdächtigungen werde man eben irgendwann mal zynisch. Es werde sicher unzählige Versuche geben, ihn als "wahrlich schlechten Menschen darzustellen", prophezeit Werner M., beispielsweise wegen "der Geschichte mit dem Hund". Er gebe zu, dass er, "was den Hund betrifft", nicht anständig gehandelt habe. Er sei sicherlich kein braver Bürger, "gelegentlich rücksichtslos und in meiner Sprache grob".

Aber er nehme für sich in Anspruch, "dass ich es nicht grundsätzlich bin - was meine Ehefrau und meine vielen Freunde bestätigen können."

Die Sache mit dem Hund verhielt sich so: Werner M. hat das Tier aus Verärgerung darüber, dass es den Mülleimer in der Küche gefleddert hatte, lebendig in die Tiefkühltruhe gesteckt und dort erfrieren lassen.

© SZ vom 20.02.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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:Mordfall Ursula Herrmann

1981 wurde die zehnjährige Ursula Herrmann auf dem Heimweg vom Turnunterricht in Eching am Ammersee entführt. 19 Tage später fand die Polizei ihre Leiche in einer im Waldboden eingelassenen Holzkiste.

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