Prozess um Polizistenmord:Verteidiger beantragt Freispruch

Polizistenmord-Prozess Augsburg

Der Angeklagte Rudi R., der schon einmal einen Polizeibeamten erschossen hat, wird stets mit Fußfesseln ins Gericht gebracht.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Lebenslage Haft und Sicherungsverwahrung: Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess um den Augsburger Polizistenmord die Höchststrafe für den Angeklagten. Die Verteidiger plädieren indes auf einen Freispruch.

Im Prozess um den Mord am Augsburger Polizisten Mathias Vieth haben die Verteidiger einen Freispruch verlangt. Es gebe größte Zweifel,dass der 58-jährige Angeklagte am Tatort im Augsburger Stadtwald war, als der 41 Jahre alte Beamte Ende Oktober 2011 erschossen wurde, sagte Rechtsanwalt Kai Wagler am Mittwoch vor dem Landgericht Augsburg.

Auch für die ebenfalls angeklagten Raubüberfälle forderte der zweite Anwalt des Beschuldigten, Markus Meißner, einen Freispruch. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten für den 58-Jährigen lebenslange Haft wegen Mordes sowie anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Zudem verlangten sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dies würde im Falle einer Verurteilung bedeuten, dass der Angeklagte voraussichtlich mehr als 20 Jahre in Haft sitzen müsste.

Der 58-Jährige hatte vor 39 Jahren bereits einmal bei Augsburg einen Polizisten erschossen. Rechtsanwalt Walter Rubach, der die Witwe und die Schwester Vieths vertritt, betonte in seinem Plädoyer, dass er nach der ersten Mordverurteilung Mitte der 1990er Jahre nie aus der Haft hätte entlassen werden dürfen. Das Gutachten, das dem Mörder damals eine positive Zukunftsprognose gab und zur Freilassung nach fast 20 Jahren führte, sei "pseudowissenschaftlicher Mist" gewesen.

Der Angeklagte habe dann seine kriminelle Laufbahn fortgesetzt und von schwersten Straftaten gelebt, sagte Rubach. Dies sei nach der Haftentlassung aber nie kontrolliert worden. Rubach nannte den 58-Jährigen einen "skrupellosen Mörder". Er soll gemeinsam mit seinem Bruder nach einer Verfolgungsjagd den Polizisten erschossen haben.

Das Verfahren gegen den 60 Jahre alten Bruder wurde wegen dessen Parkinsonerkrankung ausgesetzt. Verteidiger Wagler argumentierte, dass nach den vorliegenden Spuren wohl der Bruder mit einem unbekannten Mann am Tatort gewesen sei, nicht aber der 58-Jährige. Die Strafkammer will am Donnerstag kommender Woche (27. Februar) das Urteil verkünden.

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