Süddeutsche Zeitung

Prozess um Amokalarm in Memmingen:Schüler zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt

Nur knapp an der Katastrophe vorbei: Ein Schüler wollte seine Ex-Freundin erschießen und hat dabei auch Mitschüler mit einer Waffe bedroht. Nun ist der 15-Jährige verurteilt worden - wegen versuchten Totschlags in vier Fällen.

Von Stefan Mayr, Memmingen

Auch am Tag der Urteilsverkündigung wird der Beinahe-Amokläufer von Memmingen konsequent vor der Öffentlichkeit abgeschirmt. Keiner der etwa 20 Journalisten im Landgericht bekommt den 15-jährigen Angeklagten auch nur von der Ferne zu sehen. Seine Eltern verstecken sich dagegen nicht; Hand in Hand gehen sie durch das Gerichtsgebäude, die Mutter durchaus mitgenommen mit geröteten Augen, der Vater gibt sich dagegen mit Hut und Sonnenbrille betont gelassen. Ihr Sohn wurde am Mittwoch zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil er im Mai an seiner Schule und auf einem Sportplatz um sich geschossen hatte. Vier der 75 Schüsse wertete das Gericht als versuchten Totschlag, weil sie gezielt auf Polizisten gerichtet waren.

Da der Angeklagte minderjährig ist, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Medienvertreter waren darauf angewiesen, was ihnen Gerichtssprecher Manfred Mürbe in den Sitzungspausen berichtete. Ihm zufolge betonte das Gericht in der Urteilsbegründung, dass die Eltern eine Mitschuld an dem Geschehen treffe: Ihr Sohn habe weder Erziehung noch Grenzen erfahren und sei "innerlich verwahrlost". Im Prozess habe er sich lange als "der Held gefühlt, der auf die Polizei geschossen hat". Zudem habe es der Vater seinem Sohn "sehr leicht" gemacht, sich die Waffen zu verschaffen. Gegen den 53-Jährigen wird wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht ermittelt.

"Es grenzt an ein Wunder, dass niemand zu Schaden kam", sagte Richterin Brigitte Grenzstein nach der Verhandlung. Dass die Situation nicht eskalierte, sei vor allem dem besonnenen Verhalten der Polizisten zu verdanken: "Sie haben sich zurückgezogen, obwohl auf sie geschossen wurde." Den Verurteilten forderte die Richterin auf, sich intensiv mit seiner Tat auseinanderzusetzen und seine Defizite aufzuarbeiten. Der Erziehungs- und Therapiebedarf sei erheblich, deshalb sei die Strafe angemessen. Es liege nun an ihm, die Zeit sinnvoll zu nützen.

Die Auffassung der Staatsanwältin, dass der Achtklässler tatsächlich einen Amoklauf geplant hatte, teilte das Gericht nicht; "Er war zufrieden, in der Schule imponiert zu haben", sagte Manfred Mürbe. "Er hätte ja die Möglichkeit gehabt, jemanden zu töten."

Knapp an der Katastrophe vorbei

Es war der 22. Mai 2012, als die Stadt Memmingen nur knapp einer Katastrophe entging. Nachdem seine Freundin am Vortag mit ihm Schluss gemacht hatte entwendete der damals 14-Jährige aus dem Waffenschrank seines Vaters zwei scharfe Pistolen und eine Luftpistole mitsamt Munition. Bereits im Schulbus drohte er an, das Mädchen und Lehrer zu erschießen - sowie alle Schüler, die verraten, dass er bewaffnet ist.

Am Mittag machte er dann Ernst: Im Schulhof der Lindenschule bedrohte er mit seinen Waffen Mitschüler und einen Lehrer, im Eingangsbereich zur Mensa löste sich ein erster Schuss. Danach verließ der Jugendliche die Schule uns eilte auf den Fußballplatz im Stadtteil Steinheim, wo er sich in einem Unterstand verschanzte. Als sich Beamten des Sondereinsatzkommandos näherten, gab er 75 Schüsse ab - davon 52 mit der scharfen Pistole, 23 mit der Luftdruckwaffe.

Mehrere Polizisten sagten aus, der Schüler habe "gezielte Schüsse" auf sie abgegeben. Unter anderem traf er ein gepanzertes SEK-Fahrzeug, in dem sich ihm zwei Beamten näherten. Die Polizisten berichteten zudem, der Angeklagte habe sich mehrmals eine Waffe an den Kopf gehalten. Gegen 20 Uhr gab er dann auf - nach einem "gezielten Warnschuss", wie Manfred Mürbe sagte.

In Todesangst versteckt

Die Ex-Freundin des Angeklagten berichtete vor Gericht von jenen Sekunden, in denen sie sich in Todesangst in der Mensa versteckte. Nach dem Schuss im Eingangsbereich habe sie sich hinter einem Stuhl versteckt. Das hat ihr womöglich das Leben gerettet; Von dort sah sie, wie der Angeklagte nach ihr suchte und dann verschwand. Mürbe: "Das Mädchen wirkt durch das damalige Geschehen auch heute noch stark belastet." Den Angeklagten beschrieb Mürbe dagegen als "sehr verschlossen". Er tue sich "sichtlich schwer, sich zu artikulieren". Immerhin entschuldigte er sich - laut Mürbe auch glaubhaft: "Ich habe den Eindruck, dass er die Tat bereut."

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 15-Jährige will heuer im Jugendgefängnis seinen Hauptschulabschluss machen. "Er will an sich arbeiten und eine Lehre machen", berichtete seine Anwältin. Wenn er wieder frei kommt, müsse sich seine Ex-Freundin keine Sorgen machen: "Ihr wird nichts passieren."

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SZ vom 21.02.2013/infu
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