Prozess:Tödliche Attacke mit heißem Wasser

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Mordprozess gegen 57-Jährige beginnt mit Geständnis

Nach ihrer Aussage wollte sie ihm nur einen "Denkzettel verpassen", weil er angeblich untreu sei. Deswegen stand die Frau nachts auf, brachte auf dem Herd zwei Töpfe mit Wasser zum Kochen und schüttete das heiße Wasser schließlich über ihren Freund im Schlafzimmer. Der 47 Jahre alte Mann wurde entsetzlich entstellt, er starb im Oktober 2017 vier Tage nach der Attacke seiner Freundin in einer Münchner Klinik für Brandopfer.

Seit Montag muss sich die 57 Jahre alte Frau wegen Mordes vor dem Landgericht in Ingolstadt verantworten. Zu Beginn der Verhandlung ließ sie ihren Verteidiger Florian Wurtinger ein Geständnis vortragen. "Dass er daran stirbt, hat sie nicht gewollt und sich nicht vorstellen können", sagte der Anwalt. Die 57-Jährige bestätigte die Erklärung und schwieg ansonsten zu den Vorwürfen. Das weitere Verfahren verfolgte sie auf der Anklagebank zumeist mit gesenktem Kopf.

Nach den Ausführungen des Verteidigers war seine Mandantin davon überzeugt, dass ihr Partner sie mit einer anderen Freundin betrogen hat. Auch der psychiatrische Gutachter führte anschließend aus, dass die angebliche Affäre und die Eifersucht der Frau ein großes Thema im Leben des Paares gewesen sei. Der Mann habe sich deswegen auch eine Auszeit von der Beziehung nehmen wollen.

Dies alles hatte dann zu der Tat geführt, die sich nach einem gemütlichen Fernsehabend in der Wohnung der Frau in Geisenfeld (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) zugetragen hat. Nachdem die Frau das Wasser zum Kochen gebracht hatte, füllte sie zehn Liter in einen Eimer um. Damit ging sie ins Schlafzimmer, wo ihr Freund seit Stunden ahnungslos schlief. Die Tür schlug beim Öffnen gegen einen Metallstopper, der 47-Jährige erwachte von dem Geräusch und wollte aufstehen - da ergoss sich schon ein Schwall heißes Wasser über ihn. Der schwer verletzte Mann holte noch selbst Hilfe. Die Ärzte im Krankenhaus kämpften vergeblich um sein Leben. Etwa 70 Prozent seines Körpers waren teils bis in tiefe Hautschichten geschädigt. Er starb an Multiorganversagen.

Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat der Frau als heimtückisch ein und hat sie daher wegen Mordes und nicht wegen Totschlags angeklagt. In fünf Verhandlungstagen will die Strafkammer nun nicht nur die genauen Hintergründe der Tat klären - auch eine mögliche psychische Erkrankung der Frau steht im Raum. Am 31. Juli soll das Urteil verkündet werden.

© SZ vom 24.07.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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