Süddeutsche Zeitung

Prozess:Studenten privat beschäftigt - Ex-Professor verliert Beamtenstatus

  • Ein ehemaliger Professor der Fachhochschule Ingolstadt verliert wegen Vorteilsnahme seinen Beamtenstatus.
  • Der Mann soll Studenten beim Bau seines privaten Hauses eingesetzt und die Benotung von studentischen Arbeiten auch nach Notenschluss noch geändert haben.

Von Andreas Salch

Seine Studenten sollen ihn "Pool-Professor" genannt haben: den Inhaber eines Lehrstuhls an einer Hochschule in Ingolstadt. Was die Studenten witzig meinten, war der Leitung der Hochschule, an der der 52-Jährige einmal lehrte, jedoch ein Dorn im Auge. Denn der Herr Professor soll unter anderem luxuriöse Außen-Whirlpools, von denen einer in seinem Domizil stand, von einer Firma angenommen haben. Und zwar angeblich zu Forschungszwecken.

Strafrechtlich hatte dies für den Professor schon Folgen. Vor dem Verwaltungsgericht München ging es an diesem Dienstag nun um die disziplinarischen Konsequenzen. Zu der Verhandlung hatte das Gericht den inzwischen suspendierten Hochschullehrer allerdings nicht geladen. Dessen Vertreter, Rechtsanwalt Thorsten Junker, stellte deshalb gleich zu Beginn der Verhandlung ein Befangenheitsgesuch. Doch dies wurde von einer anderen Kammer am VG, die darüber zu entscheiden hatte, abgelehnt.

Die Note wurde nachträglich noch geändert

Warnschüsse, in Form von Weisungen und ähnlichem, hatte die Hochschule dem Professor von 2004 an immer wieder erteilt. Insgesamt ging es um sechs Verfehlungen. Einmal etwa hatte die Alma Mater den 52-Jährigen ermahnt, er solle seine Lehrveranstaltungen nicht mit seinem privaten Hausbau verquicken.

Bei einem seiner Studiosi wurde der Außen-Whirlpool sogar zum Thema einer Semesterarbeit: "Theoretische Berechnungen zur Energieeffizienzverbesserung eines Whirlpools bei Installation eines Verdampfers im Keller eines Wohnhauses", so der Titel. Da der Student mit der Zensur nicht zufrieden war, hatte ihm der Professor vorgeschlagen, zur "Notenaufbesserung" weitere Berechnungen zu seinem Whirlpool anzustellen. Er habe bei der Sache zwar ein "mulmiges Gefühl vom Rechtsgefühl her" gehabt, so der Student in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Aber er habe sich darauf eingelassen. Die Note wurde von dem Professor tatsächlich nachträglich noch geändert. Allerdings lange nach Notenschluss an der Hochschule.

Strafrechtlich hat das Landgericht Ingolstadt den 52-Jährigen wegen Vorteilsnahme in einem Fall - es ging um einen Betrag in Höhe von rund 1400 Euro - unter Strafvorbehalt verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ahndete die Eskapaden des Professors letztlich mit dessen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Milderungsgründe, so der Vorsitzende Richter, gebe es keine.

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Quelle:
SZ vom 19.10.2016 / sal/ebri
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