Süddeutsche Zeitung

Psychiatrie in Lohr:Pflegerin soll Geschlechtsverkehr mit Patienten gehabt haben

Die Staatsanwaltschaft wirft der 39-Jährigen vor, den Mann sexuell missbraucht zu haben. Ihr droht eine Haftstrafe.

Von Olaf Przybilla

Weil sie Geschlechtsverkehr mit einem Patienten der Klinik für forensische Psychiatrie in Lohr (Landkreis Main-Spessart) gehabt haben soll, muss sich eine Pflegerin seit Mittwoch am Amtsgericht Gemünden verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihr sexuellen Missbrauch von behördlich Verwahrten vor. Die 39 Jahre alte Angeklagte soll im Herbst 2018 eine Affäre mit einem erwachsenen Untergebrachten der Klinik begonnen haben. Zwar sei der Sex einvernehmlich gewesen. Laut Strafgesetzbuch ist dieser aber in derartigen Konstellationen auch dann untersagt. Bei Zuwiderhandlungen drohen etwa Mitarbeitern von psychiatrischen Einrichtungen bis zu fünf Jahren Haft.

Im März 2018 hatte das Amtsgericht Würzburg angeordnet, den Hauptzeugen und Geschädigten in dem Verfahren in einer Erziehungsanstalt unterzubringen. Vollstreckt wurde dieses Urteil in der Rupert-Mayer-Klinik in Lohr, wo die Angeklagte als Fachkrankenschwester beschäftigt war. Sie war als Bezugspflegekraft des Zeugen eingesetzt, führte Gespräche mit diesem und war für dessen therapeutische Weiterentwicklung zuständig. Auch an Lockerungskonferenzen, in denen Lockerungsmaßnahmen für die Patienten beraten und entschieden werden sollen, nahm die 39-Jährige teil und hatte Weisungsrechte gegenüber dem Untergebrachten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 39-Jährigen nun vor, den ihr anvertrauten Patienten, den sie erst in der Klinik in Unterfranken kennenlernte, sexuell missbraucht zu haben. Laut Anklageschrift soll sie zweimal Sex mit dem Mann gehabt haben - einmal während ihres Nachtdienstes auf der Damentoilette des Klinikums sowie einmal in ihrem Auto, als der Untergebrachte Ausgang auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses gehabt hatte. Sie habe dabei jeweils ihre Stellung missbraucht, wirft die Anklagebehörde der Pflegerin vor.

Die Ermittlungen wegen Missbrauchs hatten im Lohrer Bezirksklinikum für Aufsehen gesorgt, immerhin gilt das sogenannte Nähe-Distanz-Verhältnis zwischen Mitarbeitern und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen seit jeher als ein neuralgischer Punkt. Zwar müssen Mitarbeiter eine Beziehung zu den Patienten aufbauen - dürfen diesen aber keinesfalls zu nahe kommen. Ein Urteil wird für den 9. März erwartet.

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SZ vom 27.02.2020/vewo
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