Gericht:"Wie kann man sein Kind wie ein Schwein abschlachten?"

Prozess um vierfachen Mord in Ansbach: Der Mann soll in Gunzenhausen seine Frau und Kinder erstochen haben.

Der 31-jährige Angeklagte verbirgt sein Gesicht vor Gericht.

(Foto: Nicolas Armer/dpa)
  • Ein Mann soll seine drei kleinen Kinder und seine Frau getötet haben. Zum Prozessauftakt schweigt der 31-Jährige.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er es nicht ausgehalten habe, seine "durch Gewalttaten erworbene dominante Stellung in der Familie" zu verlieren.
  • Der Bruder der getöteten Ehefrau sagte aus, dass sein Schwager schon immer aggressiv gewesen sei und bei der kleinsten Gelegenheit ausrasten konnte.

Aus dem Gericht von Claudia Henzler, Ansbach

Die entscheidende Frage muss am Vormittag des ersten Prozesstages hintangestellt werden: Was treibt einen Mann dazu, seine Frau und seine drei kleinen Kinder zu töten? Der Angeklagte schweigt zu den Vorgängen, die sich am Morgen des 26. Juni im mittelfränkischen Gunzenhausen ereignet haben sollen. Bleich sitzt der 31-Jährige im grauen Kapuzenpullover neben seiner Verteidigerin. Nur die Frage nach den Personalien beantwortet er. Geboren in Kirgisistan, deutsche Staatsangehörigkeit, Maschinen- und Anlagenführer. Beim Familienstand zögert er, als könne er nicht ganz glauben, dass der Vorsitzende Richter ihn tatsächlich danach fragt. "Verwitwet." Dann verfolgt er mit gesenktem Blick, wie die Anklage verlesen wird.

Und so versuchen die Richter am Landgericht in Ansbach zunächst einmal, jenen Dienstagmorgen in allen Details zu rekonstruieren. Zeugen berichten, wie Georg K. um kurz nach fünf Uhr vor dem Hochhaus herumtigerte, bis endlich ein Nachbar aus dem siebten Stock zur Frühschicht ging und die Haustüre öffnete. Er habe noch "Guten Morgen" gesagt, erinnert sich der. Wenn man den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft folgt, dann stieg K. die Treppe hinauf, zog sich die Schuhe aus und schlich auf Socken in die Wohnung seiner Familie im dritten Stock, ein langes Messer in der Hand, das er extra am Tag zuvor gekauft haben soll. Ging erst ins Zimmer der beiden Jungen, sieben und neun Jahre alt, dann hinüber zur dreijährigen Schwester der beiden und schließlich ins Schlafzimmer, um auch seine Frau zu töten. Der Staatsanwalt zählt auf, wie viele Stiche in die Körper eindrangen, wie schwer die Verletzungen waren. Dass einem Kind mehrere Rippen durchtrennt wurden, zeigt, mit welcher Kraft dabei gewütet wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er es nicht ausgehalten habe, seine "durch Gewalttaten erworbene dominante Stellung in der Familie" zu verlieren. Seine Frau hatte sich wenige Tage zuvor von ihm getrennt und sogar ein Kontaktverbot erwirkt. K. soll die beiden Jungen geschlagen und misshandelt haben.

Es ist der Bruder des 29-jährigen Opfers, der dieses mögliche Motiv am Nachmittag mit einer emotionalen Aussage unterfüttert. Er war nach den Morden als erstes in der Wohnung und schildert dem Gericht, was er gesehen habe: Wie sein Schwager mit dem blutigen Messer zum Balkon rannte und in die Tiefe sprang. Wie er selbst danach seine toten Neffen fand. "Wie kann man sein Kind wie ein Schwein abschlachten? Ich verstehe es nicht."

Der 32-Jährige sagt aus, dass sein Schwager schon immer aggressiv gewesen sei und bei der kleinsten Gelegenheit ausrasten konnte. Er habe nicht verlieren können und "zwei Gesichter" gehabt: Im einen Moment "megalieb und der fürsorglichste Vater", im anderen habe er den Jungen Ohrfeigen verpasst und deren Mutter "Schlampe" und "Hure" genannt. Das habe er selbst erlebt. Dass seine Schwester ebenfalls Opfer häuslicher Gewalt geworden sei, habe sie erst nach der Trennung erzählt. "Er hat sie geschlagen, er hat sie gewürgt." Weil Georg K. gedroht habe, den Kindern etwas anzutun, habe sie sich lange nicht getraut, ihn zu verlassen.

Kopfschütteln beim Angeklagten.

Der Zeuge sagt, dass er sich nicht vorstellen konnte, dass sein Schwager jemanden töten würde - obwohl er die Bedrohung damals ernst nahm und in Gunzenhausen übernachtete, um die Familie zu beschützen. Als sich Georg K. am Montag per Whatsapp meldete und bat, ein paar Kleidungsstücke und persönliche Dinge abholen zu dürfen, erklärte er sich bereit, die Sachen frühmorgens nach unten zu bringen. Als er dann vor dem Haus stand, war sein Schwager nach Überzeugung der Ermittler schon im Treppenhaus. Er habe nur darauf gewartet, dass der Beschützer nach unten ging. Dann soll er mit einem Zweitschlüssel, von dem seine Frau nichts wusste, in die Wohnung gelangt sein.

Im Leben seiner Eltern, so sagt der Zeuge noch, gehe es nur noch darum, "dass der da eine gerechte Strafe bekommen soll. - Aber es gibt ja keine." Es sind zwei weitere Prozesstage angekündigt. Ein Urteil könnte am 15. Mai fallen.

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