Süddeutsche Zeitung

Prozess:Mörder für Schwester gesucht

Ein Mann steht vor Gericht, weil er offenbar am Nürnberger Hauptbahnhof einen Auftrag vergeben wollte: Jemand solle für 1500 Euro eine 16-Jährige töten. Denn die wollte ihren Cousin nicht heiraten

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Wenn es stimmt, was die Staatsanwaltschaft einem 24-Jährigen vorwirft, so muss es im Juni 2019 auf dem Vorplatz des Nürnberger Hauptbahnhofs zu einem Wortwechsel wie in einem schlechten Krimi gekommen sein. Der Angeklagte, der sich seit Donnerstag vor der Jugendkammer am Landgericht Nürnberg wegen Anstiftung zum Mord verantworten muss, soll demnach einen ihm unbekannten Mann auf Arabisch angesprochen haben - und zwar mit der Frage, was bei ihm wohl ein Auftragsmord kosten würde. Wer die Person ist, die ermordet werden sollte, verschwieg der 24-Jährige zunächst. Laut Anklage war es: seine Schwester.

Der angesprochene Mann am Nürnberger Hauptbahnhof, so weit ist die Sache klar, führte das nicht aus, um was er da gebeten worden war. Stattdessen ging er später zur Polizei und schilderte den Beamten dort, was ihm widerfahren war. Demzufolge soll er zunächst 50 000 Euro verlangt haben für so einen Auftragsmord. Er müsse demnächst ohnehin ins Gefängnis, soll der Angesprochene dem 24-Jährigen mitgeteilt haben, da könne er das für die genannte Summe vorher noch übernehmen.

Es scheint dann ein regelrechtes Feilschen um den Auftragslohn eingesetzt zu haben. Der 24-Jährige soll zunächst lediglich 1000 Euro geboten haben mit der Begründung, er habe ohnehin schon jemanden an der Hand, der sich für diesen Preis zu einem Mord bereit erklärt habe.

Warum er dann noch einen weiteren Mann damit beauftragen wollte? Weil der 24-Jährige der Anklageschrift zufolge ganz sicher gehen wollte, dass die Tat auch tatsächlich ausgeführt wird. Schlussendlich soll man sich dann auf 1500 Euro Lohn geeinigt haben. Für den Auftrag "Mord".

Zehn Tage nach dem ersten Treffen wollte man sich wiedersehen, dann sollte es Details darüber geben, wer da überhaupt umgebracht werden soll. So lange aber wollte der Angeklagte dann offenbar nicht warten. Schon acht Tage nach dem ersten Wortwechsel soll der 24-Jährige den Mann am Hauptbahnhof erneut aufgesucht haben.

Und diesmal war die Situation wohl noch etwas abgründiger: Zunächst unterhielt sich der Mann, den der 24-Jährige aufsuchte, mit einem Polizisten. Als der sich entfernt hatte, soll der Angeklagte zur Sache gekommen sein: Spätestens am folgenden Tag müsse der Mord nun ausgeführt werden, der Tatort sei egal. Seine Schwester, 16 Jahre alt, müsse nur so schnell wie möglich sterben. Dann soll der Angeklagte dem Mann ein Foto der Schwester gezeigt und die Adresse verraten haben, wo sich diese gerade aufhielt. Und noch ein Detail soll der Bruder des Mädchens hinterlegt haben: Mit "sechs oder sieben" Messerstichen, so sagt es der Staatsanwalt, sollte die 16-Jährige getötet werden.

Dieser Prozess führt in eine Welt, die schwer zugänglich ist und an diesem ersten Prozesstag für die Öffentlichkeit auch nicht wesentlich aufgehellt werden kann. Die 16-Jährige sei noch als Kind zusammen mit ihrer Familie nach Deutschland gekommen, sagt der Staatsanwalt, sie sei also "in der jesidischen Kultur sozialisiert". Nun sei sie als Zeugin aufgefordert, gegen einen männlichen Verwandten auszusagen. Dies falle ihr aufgrund ihres Alters und der genannten Sozialisation ohnehin schwer, noch schwerer allerdings, wenn die Öffentlichkeit dem auch noch beiwohne. Der Staatsanwalt beantragt, der Nebenklage folgend, die Öffentlichkeit auszusperren. Das Gericht folgt diesem Antrag.

Beobachter sehen nur noch, wie eine zierliche junge Frau den Gerichtssaal betritt. Sie war Schülerin, sagt sie, und werde es demnächst wieder sein. "Deinen Wohnort musst du hier nicht sagen", belehrt sie der Richter. Zu ihrer Sicherheit. Dann fragt der Richter noch, ob sie als Zeugin Angaben zur Sache machen wolle. Die 16-Jährige holt tief Luft und sagt dann: "Ja."

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Mädchen zunächst eingewilligt hatte, mit ihrem Cousin verlobt zu werden; sich dann aber geweigert hat, diesen auch zu heiraten - worauf ihr ihre Verwandten das Leben zur Hölle gemacht haben sollen. Parallel zum Verfahren wegen Anstiftung zum Mord sind ihre Eltern in einem anderen Prozess am Amtsgericht Nürnberg angeklagt. Der Vater soll dem Mädchen mehrmals ins Gesicht geschlagen haben; er soll sie an den Haaren in ihr Zimmer gezogen und mit einem Gürtel verprügelt haben. Auch mit dem Tod hat der Vater seine Tochter laut Anklage einmal bedroht. Bei einem Ausflug gelang es ihr im Juni 2019, vor ihren Eltern zu flüchten. Danach kehrte sie nicht nach Hause zurück.

Wie ihr Cousin - der bereits wegen Körperverletzung in einem weiteren Verfahren verurteilt worden ist - soll auch ihr Bruder die 16-Jährige geschlagen haben. Gemeinsam mit ihren Eltern waren sie einige Jahre zuvor als Kurden jesidischen Glaubens aus dem Norden des Irak nach Deutschland geflüchtet, geflohen vor der Terrormiliz des "Islamischen Staats". Der Anwalt des 24-Jährigen kündigt am ersten Verhandlungstag an, dass sich der Angeklagte "zu gegebenem Zeitpunkt" zur Sache äußern werde. Vorläufig aber schweigt der Angeklagte zu den Tatvorwürfen der "versuchten Zwangsheirat mit vorsätzlicher Körperverletzung " und zur "versuchten Bestimmung zum Verbrechen des Mordes". Das Verfahren soll in der kommenden Woche fortgesetzt werden.

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Quelle:
SZ vom 17.01.2020
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