Süddeutsche Zeitung

Prozess:Miesbacher Amigoaffäre könnte glimpflich enden

  • Das Landgericht München II sieht im Prozess um die Miesbacher Amigoaffäre den Vorwurf der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung als erledigt an.
  • Landrat Jakob Kreidl (CSU) und Georg Bromme, der frühere Chef der Miesbacher Kreissparkasse, müssen noch mit einer Verurteilung wegen Untreue rechnen.
  • Auch zwei weitere Sparkassen-Manager müssen sich noch vor Gericht verantworten. Einer darf nun sogar auf einen Freispruch hoffen.

Von Matthias Köpf

Drei Monate wird am Landgericht München II wegen der Miesbacher Amigoaffäre inzwischen verhandelt, und ginge es nach ihrem ursprünglichen Zeitplan, so hätte die Wirtschaftsstrafkammer am Mittwoch zu einem Urteil gefunden über den früheren Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (CSU), den einstigen Chef der dortigen Kreissparkasse, Georg Bromme, sowie zwei weitere Sparkassen-Vorstände. Stattdessen hat der Vorsitzende ein weiteres Mal rechtliche Hinweise gegeben, wie die Kammer die Lage einschätzt.

Die Vorwürfe der Vorteilsgewährung und der Vorteilsannahme sieht das Gericht demnach als erledigt an, denn nach seiner Einschätzung fehlte es bei all dem Geben und Nehmen rund um die Miesbacher Sparkasse an einer Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung. Damit sind weitere der strafrechtlich gravierenderen Vorwürfe vom Tisch. Kreidl und Bromme müssen nur noch mit einer Verurteilung wegen Untreue in unterschiedlichen Fällen rechnen.

Für Kreidl steht im Wesentlichen noch Untreue wegen luxuriöser Reisen für Verwaltungsräte, Bürgermeister und Vorstände nebst Gattinnen nach Wien und nach Interlaken in der Schweiz zur Debatte. Selbst die fast 120 000 Euro teure und zu einem großen Teil von der Kreissparkasse bezahlte Feier zu Kreidls 60. Geburtstag im Jahr 2012 wird vor Gericht wohl keine große Rolle mehr spielen. An ihr hatte sich die ganze Affäre im Jahr 2014 entzündet.

Während Kreidl mit Blick auf manche Reisen zuletzt von einem "unguten Gefühl" gesprochen hat, ließ Bromme im Gerichtssaal bisher kaum Bedauern oder Unrechtsbewusstsein erkennen. Er muss sich strafrechtlich vor allem noch für die vielen und teils teuren Geschenke rechtfertigen, die er Verwaltungsräten, Vorständen, Lokalpolitikern, seinen Tiroler Jagdfreunden, sich selbst und sogar seinem Hund offenbar nach eigenem Gutdünken, aber stets auf Kosten der Sparkasse gemacht hatte. Die meisten Empfänger all dieser Geschenke müssen dafür laut der Erklärung des Gerichts nicht mit einer Strafe rechnen, weil sie den Wert der Präsente meist nicht gekannt hätten und auch nicht kennen mussten - am wenigsten der Hund, dessen neues Thermobett laut Bromme aber nicht die angeklagten 228, 90 Euro, sondern nur 19, 90 Euro gekostet habe.

Unabhängig von der strafrechtlichen Würdigung der Vorwürfe steht auch das damalige Prüfsystem der bayerischen Sparkassen im Fokus. So haben besonders Kreidl und Bromme immer wieder beteuert, sie hätten niemals irgendwelche Hinweise erhalten, dass die schon über viele Jahre gepflegte Spenden-, Reise- und Präsentepraxis problematisch oder gar unrechtmäßig sein könnte. Dabei gab es bei Prüfern auf verschiedenen Ebenen durchaus Bedenken gegen das großspurige Gebaren. Die Innenrevisoren der Kreissparkasse wollen zum Beispiel sehr wohl überzogene Ausgaben bemerkt haben, sie seien damit bei der Prüfungsstelle des bayerischen Sparkassenverbands aber nicht durchgedrungen.

Auch in dieser Prüfungsstelle gab es Hinweise einzelner Prüfer, die aber nicht in die Abschlussberichte eingingen. So bekam sie die Aufsicht in der Regierung von Oberbayern laut Aussagen der dortigen Beamten nicht zu Gesicht. Als die ganze Affäre im Jahr 2014 öffentlich wurde, schaltete sich schließlich das Innenministerium ein, um dem Landtag berichten zu können. Denn die Presseberichte seien "natürlich sehr beunruhigend" gewesen, wie es der damals zuständige Ministerialbeamte am Mittwoch vor Gericht formulierte. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands habe dazu aber stets nur "eher abstrakte allgemeine Ausführungen" gemacht, sagte der inzwischen pensionierte Beamte. Er selbst habe der damaligen Leiterin der Stelle zu verstehen gegeben, dass sie den Hinweisen hätte nachgehen oder sie in den Abschlussbericht aufnehmen müssen.

Die Leiterin der Prüfungsstelle wurde vom Sparkassenverband in der Folge abgelöst - sonst hätte es womöglich auch "eine unruhige Diskussion in der Öffentlichkeit" über die Arbeit der Prüfungsstelle gegeben, sagte der ehemalige Ministeriale nun vor Gericht. Inzwischen hat die geschasste Leiterin einen Strafbefehl über eine Haftstrafe auf Bewährung wegen mehrfacher Beihilfe zur Untreue akzeptiert.

Im aktuellen Prozess müssen sich die beiden Sparkassen-Manager allenfalls noch wegen kleinerer Anlässe und Beträge verantworten, einer darf in seinem nun abgetrennten Verfahren wohl sogar auf einen Freispruch hoffen.

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SZ vom 31.01.2019/imei
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