Süddeutsche Zeitung

Prozess:Landwirt wegen Vergewaltigung zu Freiheitsstrafe verurteilt

  • Der Landwirt Günther Sch. ist wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
  • Sch. stritt die Vergewaltigung ab: An jenem Abend sei er bei einer Familienfeier gewesen.

Von Lisa Schnell

Das Landgericht Traunstein hat am Montag einen Landwirt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Richter befanden den 37-jährigen Günther Sch. für schuldig, einen jungen Mann vergewaltigt zu haben. In drei weiteren Fällen wurde ihm unter anderem sexuelle Nötigung nachgewiesen. Alle Vergehen ereigneten sich im Landkreis Traunstein auf Festen der Kirche oder des Burschenvereins.

Sch. hätte immer das gleiche Beuteschema, so der Staatsanwalt: Junge, schüchterne, schmächtige Männer. Die meisten der 16 bis 21-Jährigen lockte er aus dem Festzelt mit der Begründung, draußen ließe es sich besser reden. Dort griff er einigen von ihnen an die Genitalien.

Der schwerste Fall ereignete sich 2013 nach einem Helferfest der Kirche. Sch. ließ sich von dem damals 19-jährigen Johannes E. im Auto mitnehmen. Er lotste ihn in ein dunkles Waldstück, wo er ihn im Auto vergewaltigte. E. wehrte sich zwar, gegen den fast zwei Meter großen Sch. hatte er aber keine Chance. Erst als E. sich 2015 das Leben nehmen wollte, kam die Tat ans Licht.

Die fünf Jahre, die größtenteils auf die Vergewaltigung zurück zu führen sind, seien eine recht hohe Freiheitsstrafe, sagt die Nebenklägervertreterin. Die Richter begründeten dies mit den schweren Folgen wie Schlafstörungen und Suizidgedanken, unter denen Johannes E. bis heute zu leiden hat. Auch der Umstand, dass Sch. schon wegen einer ähnlichen Straftat verurteilt wurde, spielte eine Rolle.

Sch. stritt die Vergewaltigung ab. Es stünde "Aussage gegen Aussage", sagten seine Verteidiger. Sie bezweifelten, dass die Tat wirklich stattgefunden habe und plädierten auf Freispruch. Die Richter folgten aber eher den sechs Jahren, die von der Staatsanwaltschaft gefordert wurden. Sie fanden außerdem deutliche Worte für den Burschenverein, in dem die Vorliebe von Sch. für junge Männer wohl bekannt war. Das Gericht zeigte kein Verständnis dafür, dass junge Männer, die sich gegen Sch. stellten, dort nicht unterstützt wurden.

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