Prozess in Würzburg:Zwölf Jahre Haft nach tödlichem Messerstich gegen Nachbarn

  • Mit einem Messerstich in den Rücken hat ein Mann seinen Nachbarn getötet - dafür wurde er nun zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
  • Das Landgericht Würzburg führte einen Indizienprozess gegen den 46-Jährigen; als Beweismittel dienten Blut- und DNA-Spuren.

Zwölf Jahre Haft für einen tödlichen Messerstich

Jahrelang hatte er seine Wut auf den Nachbarn in sich hinein gefressen. Schließlich platzte dem Einzelgänger aus dem unterfränkischen Randersacker der Kragen. Mit einem wuchtigen Messerstich in den Rücken tötete er seinen 76 Jahre alten Nachbarn. Für diese Tat ist der Mann nun nach einem Indizienprozess am Landgericht Würzburg zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Wie das Gericht zu dem Urteil kam

"Die Kammer hat keinen Zweifel, dass Sie Ihren Nachbarn vorsätzlich mit einem Messer getötet haben", sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Pöpperl am Mittwoch in Würzburg. Blut- und DNA-Spuren des Opfers seien an der Hose und der Schläfe des 46-Jährigen gefunden worden. "Ein Sekundärtransfer dieser Spuren ist für das Gericht nicht ansatzweise erkennbar und nachvollziehbar."

Heimtücke habe dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden können, sagte Pöpperl. Die Kammer sei deshalb der Forderung der Anklage nach einer Verurteilung wegen Mordes nicht gefolgt, sondern habe auf Totschlag erkannt. Augenzeugen für die tödliche Attacke gibt es nicht. Die Ehefrau des Opfers, die nur wenige Meter entfernt im Garten arbeitete, hörte nur den Todesschrei ihres Mannes. Auch die Tatwaffe wurde nicht gefunden. Doch die gesicherten Spuren an der Kleidung und dem Kopf des Mannes waren eindeutig dem Opfer zuzuordnen.

Was zu dem Angriff führte

Der 76-Jährige war im September 2013 beim Schneiden einer Hecke zwischen den beiden Grundstücken getötet worden. Dem Angriff gingen jahrzehntelange Streitigkeiten um Kleinigkeiten wie illegal entsorgten Grünschnitt, falsch abgestellte Mülltonnen und Hundegebell voraus. Einen Teil der Auseinandersetzungen schilderte der Angeklagte im Prozess selbst.

Wie der Angeklagte reagierte

Die Tat selbst stritt er am ersten Verhandlungstag ab. Er sei mit seinem Hund unterwegs gewesen und habe den Nachbarn nicht gesehen oder gehört. Im weiteren Verlauf des Prozesses sagte er auf alle Nachfragen der Richter nur noch: "Ich möchte nichts sagen." Das waren auch seine letzten Worte vor der Verurteilung.

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